Richtiges Verhalten im Falle eines Einbruchs
Die dunkle Jahreszeit neigt sich so langsam dem Ende zu. Aber Vorsicht: Langfinger haben immer Saison! Gelegenheiten und Versuche, in fremdes Eigentum einzudringen, gibt es immer.
Durchwühlte Schubladen, aufgerissene Schranktüren, die verschiedensten Habseligkeiten liegen wild durcheinander auf dem Boden verstreut… Überrascht man die EinbrecherInnen womöglich noch auf frischer Tat?
Im ersten Schock ist die Situation oftmals überfordernd und traumatisch, und es stellt sich die Frage, wie man im Falle eines Einbruchs richtig handelt.
Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich einen Einbrecher auf frischer Tat ertappe?
EinbrecherInnen wollen in der Regel unbemerkt bleiben. Wenn man sich lautstark bemerkbar macht, kann das die TäterInnen in die Flucht treiben. Allerdings sollte man vermeiden, sich den EinbrecherInnen in den Weg zu stellen. Das kann zu gefährlichen Kurzschlussreaktionen führen. Fühlen sie sich in die Enge getrieben, könnten sie ihr Einbruchwerkzeug, meist einen Schraubendreher, als Waffe einsetzen.
Auch versuchen zu wollen, die TäterInnen zu überwältigen, ist meist keine gute Entscheidung. Man selbst überschätzt womöglich seine Kräfte und der Einbrecher steht unter enormen Stress – das setzt Entschlossenheit frei. Besser also kein Risiko eingehen.
Sicherer ist es, die EinbrecherInnen entkommen zu lassen und sich dafür Dinge einzuprägen, die der Polizei Ermittlungsansätze bieten.
Welche Informationen sind für die Polizei besonders hilfreich?
Hinweise zu Aussehen und Größe der TäterInnen, zur Fluchtrichtung und, wenn ein Auto benutzt wurde, Angaben zum Fluchtfahrzeug, wie Farbe, Marke und Kennzeichen, helfen der Polizei bei der Ermittlungsarbeit.
Die Wohnung ein unbeschreibliches Durcheinander – was ist zu tun?
Kommt man heim und bemerkt einen Einbruch, heißt es als erstes: Ruhe bewahren. Dann ist es ratsam, Haus oder Wohnung gleich wieder zu verlassen, um keine Spuren zu zerstören. Im nächsten Schritt sollte man die Notrufnummer 110 wählen und die Polizei verständigen.
Außerdem kann man mit seiner Versicherung Kontakt aufnehmen, um den Einbruch zu melden und zu klären, wie hier das weitere Vorgehen ist. Erst wenn die Polizei ihre Arbeit aufgenommen und die Wohnung wieder freigegeben hat, darf aufgeräumt werden. Dabei kann es sinnvoll sein, selbst Fotos zu machen, die der Versicherung helfen, den Schaden einzuschätzen.
Kann ich etwas tun, um die Schadensabwicklung zu vereinfachen?
Versicherung und Polizei werden meist eine Stehlgutliste benötigen, in der alles aufgelistet wird, was gestohlen oder beschädigt wurde. Wenn möglich, sollte auch der Wiederbeschaffungswert eines jeden gestohlenen Gegenstands angegeben werden. Gegenüber der Versicherung helfen Kaufbelege und eine Wertgegenstandsliste bei der Schadenabrechnung.
Mit der Wertgegenstandliste kann man sich im Vorfeld für den Fall der Fälle rüsten. Darin können alle Wertgegenstände eingetragen, Individualnummern angegeben, Kaufbelege angehangen und auf Fotos verwiesen werden. Eine Vorlage für eine Wertgegenstandsliste stellt
z. B. das Netzwerk „Zuhause sicher“ kostenlos zur Verfügung – unter www.zuhause-sicher.de/service/links-und-downloads/#c514
Was macht ein Einbruch mit den Betroffenen?
Für viele Betroffene ist ein Einbruch ein Schock. Die Verletzung der Privatsphäre geht tief – Angst in den eigenen vier Wänden, Schlafstörungen und Unsicherheit können Einbruchopfer dauerhaft begleiten. Hier kann der Opferschutz der Polizei weiterhelfen. Über manche Hausratversicherungen lassen sich zudem psychologische Beratungen in Anspruch nehmen.
Das eigene Zuhause zu sichern, kann außerdem helfen – sowohl, um sich Zuhause wieder sicher zu fühlen, als sich auch objektiv vor einem erneuten Einbruch zu schützen. Zuverlässige AnsprechpartnerInnen für wirksamen Einbruchschutz findet man bei den Polizeilichen Beratungsstellen, deren MitarbeiterInnen kostenlos und neutral zu technischen Sicherungen und richtigem Verhalten informieren: www.zuhause-sicher.de/beratungsstellensuche
Bei der fachlichen Umsetzung technischer Sicherungen können Fachbetriebe unterstützen. Als Unternehmen, die auf den polizeilichen Adressennachweis aufgenommen sind, haben sie ihre Kompetenz und Erfahrung im Bereich „Einbruchsicherungen“ nachgewiesen und können je nach Ausrichtung sowohl mechanische als auch elektronische Sicherheitstechnik fachgerecht projektieren, verbauen und warten. Solche Facherrichter lassen sich z. B. über die Handwerkersuche des Netzwerkes „Zuhause sicher“ finden:
www.zuhause-sicher.de/handwerkersuche
Weiterführende Links:
Netzwerk „Zuhause sicher“
•Homepage:
www.zuhause-sicher.de
Polizeiliche Beratungsstelle
•Beratungsstellensuche:
www.zuhause-sicher.de/beratungsstellensuche
Fachbetriebe
•„Zuhause sicher“-Partnerbetriebe:
www.zuhause-sicher.de/handwerkersuche
Tipps zur Verhaltensprävention
•www.zuhause-sicher.de/einbruchschutz/richtiges-verhalten
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Seit mehr als 20 Jahren vernetzt der gemeinnützige Netzwerk Zuhause sicher e. V. Institutionen aus Polizei, Fachhandwerk, Industrie und Versicherungswirtschaft. Das gemeinsame Ziel aller Partner: Die Verbesserung des Einbruch- und Brandschutzes. Im Zentrum der Bemühungen steht die Sensibilisierung der BürgerInnen für Einbruch- und Brandprävention, die Montage von geprüfter Sicherungstechnik gemäß der polizeilichen Empfehlungspraxis und die Ausstattung der Haushalte mit geprüften Rauchmeldern. ???
Das Netzwerk „Zuhause sicher“ stellt eine bundesweit einmalige Gemeinschaft dar. Es harmonisiert Beratungsinhalte, vernetzt Fachkompetenzen und kann damit MieterInnen und EigentümerInnen eine qualifizierte Begleitung auf dem Weg zum sicheren Zuhause anbieten. Dieser Weg kann mit der Präventionsplakette abgeschlossen werden, die das besondere Engagement um die Sicherheit zuhause auszeichnen möchte. ???
Für sein bürgerorientiertes Engagement trifft das Netzwerk „Zuhause sicher“ auf große Resonanz und Anerkennung. So wurde der gemeinnützige Verein als Bestleistung im Rahmen der Kampagne „Germany at?its?best“ ausgezeichnet und erhielt sowohl das Diplom des European Public?Sector?Award als auch den Landespreis für Innere Sicherheit.?Weitere Informationen zum Netzwerk „Zuhause sicher“ unter?www.zuhause-sicher.de
Netzwerk Zuhause sicher e. V.
Echelmeyerstraße 1-2
48163 Münster
Tel. (0251) 3790 5006
Email: info(at)zuhause-sicher.de
Netzwerk Zuhause sicher e. V.
Echelmeyerstraße 1-2
48163 Münster
Tel. (0251) 3790 5006
Email: info(at)zuhause-sicher.de
Datum: 19.02.2026 - 09:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2185706
Anzahl Zeichen: 5550
Kontakt-Informationen:
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.02.2026
Diese Pressemitteilung wurde bisher 395 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Richtiges Verhalten im Falle eines Einbruchs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Netzwerk Zuhause sicher e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




