ADAC Bußgeldrechner: Welches Bußgeld wann droht / Überprüfung von über 380 Tatbeständen / Buß

ADAC Bußgeldrechner: Welches Bußgeld wann droht / Überprüfung von über 380 Tatbeständen / Bußgeldbescheid direkt an ADAC Vertragsanwalt zur kostenfreien Mitgliederberatung hochladen

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(ots) - Ob zu schnelles Fahren, zu geringer Abstand oder Missachtung der Rettungsgasse - wer gegen Verkehrsregeln verstößt, muss mit teils empfindlichen Sanktionen rechnen. So kostet etwa eine innerorts begangene Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 bis 25 km/h 115 Euro und bringt einen Punkt in Flensburg mit sich. Ab 31 km/h drohen 260 Euro Bußgeld, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot.

Doch auch vermeintlich kleine Vergehen wie ein bis zu viermonatiges Überziehen der Hauptuntersuchung (15 Euro) oder zu schnelles Heranfahren an eine vorfahrtsberechtigte Straße (10 Euro) sind bußgeldpflichtig. Richtig teuer ist hingegen das unberechtigte Befahren der Rettungsgasse - hier sind 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Noch höher fällt das Bußgeld (360 Euro) aus, wenn eine rote Ampel überfahren wird, die bereits länger als eine Sekunde Rot zeigte und es zu einem Unfall mit Sachschaden kommt. Auch dann werden zwei Punkte und ein Fahrverbot verhängt.

Bei acht Punkten ist die Höchstgrenze des Punktestandes in Flensburg erreicht und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Nur durch eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) lässt sich der Führerschein nach frühestens 6 Monaten wiedererlangen. Punkte können jedoch auch verfallen: Ein einzelner Punkt aus einer Ordnungswidrigkeit erlischt nach zweieinhalb Jahren, Punkte aus Straftaten mit zwei Punkten nach fünf Jahren.

Wer wissen möchte, welche Strafe bei welchem Vergehen droht, wird beim neuen ADAC Bußgeldrechner fündig. Das digitale Tool listet über 380 Tatbestände aus dem aktuellen Bußgeldkatalog auf. Außerdem können ADAC Mitglieder ihren Bußgeldbescheid direkt an eine Vertragsanwältin oder einen Vertragsanwalt übermitteln und sich im Rahmen der für Club-Mitglieder kostenfreien Erstberatung beraten lassen. Schon der alte Bußgeldrechner, der ausschließlich Geschwindigkeits-, Rotlicht- und Abstandsverstöße auflistete, wurde in den vergangenen anderthalb Jahren über eine Millionen Mal aufgerufen.



Bereits seit 100 Jahren steht der ADAC seinen Mitgliedern mit der Rechtsberatung zur Seite. Die ADAC Juristinnen und Juristen und Vertragsanwälte beraten zu allen Fragen rund um den Straßenverkehr, etwa nach Unfällen oder bei zweifelhaften Bußgeldbescheiden aus dem In- und Ausland. Darüber hinaus bieten sie rechtliche Einschätzungen bei Problemen beim Gebraucht- und Neuwagenkauf und auch bei reiserechtlichen Fragen wie Entschädigung bei Flugverspätungen oder Problemen mit der Pauschalreise.

Hier (https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeldrechner/) geht es zum ADAC Bußgeldrechner.

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