Deutschland muss Menschenhandel effektiver bekämpfen und Strafrecht reformieren

Deutschland muss Menschenhandel effektiver bekämpfen und Strafrecht reformieren

ID: 2187525

(ots) - Anlässlich des Internationalen Tags gegen Menschenhandel am 30. Juli fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung dazu auf, das Strafrecht im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung grundlegend zu reformieren und die Rechte der Betroffenen zu stärken.

"Deutschland muss die Strafverfolgung im Bereich Menschenhandel verbessern und umfassende Strafrechtsreformen anstoßen. Die Bundesregierung sollte die Verpflichtung, die aktuelle EU-Richtlinie gegen Menschenhandel bis 2026 in deutsches Recht zu überführen, unbedingt dafür nutzen, um seit Langem bekannte Mängel im deutschen Strafrecht zu beheben", sagt Naile Tanis, Leiterin der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Die EU-Richtlinie 2024/1712, die seit Juli 2024 in Kraft ist und die EU-Richtlinie 2011/36 gegen Menschenhandel reformiert, verpflichtet alle Mitgliedstaaten - und damit auch Deutschland - bis Juli 2026 unter anderem ihr Strafrecht zur Bekämpfung von Menschenhandel zu überarbeiten. Sie nimmt die Ausbeutung durch Leihmutterschaft, illegale Adoption und Zwangsheirat erstmals ausdrücklich in den Katalog der Ausbeutungsformen auf. In Deutschland muss der Straftatbestand des Menschenhandels gemäß § 232 des Strafgesetzbuches entsprechend erweitert werden.

Seit Jahren bestehen Probleme bei der Strafverfolgung von Menschenhandel, die auch in den bestehenden Straftatbeständen begründet sind. "Um eine bessere Strafverfolgung zu ermöglichen, sollte die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel über die unmittelbaren Vorgaben der Richtlinie hinausgehen und die relevanten Straftatbestände reformieren. Darüber hinaus muss der Schutz der Betroffenen in den Mittelpunkt gestellt werden", so Tanis weiter. So sollte das sogenannte Non-Punishment-Prinzip ausgeweitet und konsequent in der Praxis umgesetzt werden. Betroffene von Menschenhandel dürften nicht für Straftaten bestraft werden, zu denen sie im Kontext der Ausbeutung gezwungen werden. Dadurch würden sie auch vor Tätern geschützt, die ihre Ängste gezielt ausnutzen.



WEITERE INFORMATIONEN

Deutsches Institut für Menschenrechte (2025): Guter Anlass für Reformen. Die Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel in Deutschland. Berlin

https://ots.de/qjnjKZ

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Ute Sonnenberg, 2. Pressesprecherin
Telefon: +49 30 259 359 453
E-Mail: sonnenberg@institut-fuer-menschenrechte.de

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Datum: 28.07.2025 - 10:26 Uhr
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