Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt

Warum das neue Notvertretungsrecht für Ehegatten keine Vorsorgevollmacht ersetzt

ID: 2189424

Seit 2023 gilt das neue Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch wer glaubt, damit auf eine Vorsorgevollmacht verzichten zu können, irrt. Denn es greift nur selten - mit teils gravierenden Folgen.



Melanie van Luijn - Die VorsorgespezialistinMelanie van Luijn - Die Vorsorgespezialistin

(firmenpresse) - Seit Anfang 2023 dürfen Ehegatten einander in medizinischen Akutsituationen für einige Wochen vertreten. Das neue Notvertretungsrecht klingt erstmal beruhigend - ist aber im Ernstfall nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn es gilt nur für gesundheitliche Entscheidungen und nur für einen Zeitraum von maximal drei Monaten. Finanzielle Angelegenheiten, behördliche Angelegenheiten oder die Organisation des Alltags sind davon nicht umfasst.

Dazu kommt: Das Notvertretungsrecht greift nicht, wenn Ehepartner getrennt leben oder dem Arzt gegenüber schon einmal geäußert wurde, dass keine Vertretung gewünscht ist. In der Praxis bedeutet das: Im Ernstfall bleibt die Versorgung lückenhaft - und das Gericht muss einen Betreuer bestellen.

Eine Vorsorgevollmacht ist daher unersetzlich. Und das nicht nur für Ehepaare, sondern für alle volljährigen Personen. Denn auch junge Erwachsene können durch Unfall oder Krankheit in Situationen geraten, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können.

Ein Beispiel: Nach einem Motorradunfall liegt ein 24-Jähriger im Koma. Die Eltern dürfen ohne Vollmacht weder mit der Bank sprechen noch laufende Verträge kündigen oder wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Selbst das Krankenbett im eigenen Zimmer, das die Krankenkasse nur mit Antrag bewilligt, wird zum Problem.

Oder: Ein junger Vater erleidet einen schweren Schlaganfall. Seine Partnerin möchte ärztliche Entscheidungen für ihn treffen, das gemeinsame Konto nutzen und Anträge für die Kinder stellen. Ohne Vollmacht ist all das rechtlich nicht erlaubt.

Noch komplizierter wird es, wenn minderjährige Kinder betroffen sind. Denn auch das elterliche Sorgerecht endet in Teilen, wenn nur noch ein Elternteil entscheiden kann, der aber selbst geschäftsunfähig ist. Dann entscheidet das Familiengericht mit.

Eine individuelle Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit und vermeidet Gerichtsbeteiligung. Sie kann genau auf die Lebenssituation abgestimmt werden und regelt, wer im Ernstfall handeln darf - umfassend und rechtssicher.



Weitere Informationen und konkrete Hilfestellung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht erhalten Sie unter www.in-Ruhe-gehen.de. Regelmäßig finden dazu auch kostenlose Infoveranstaltungen statt.

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Rechtsanwältin Melanie van Luijn ist auf das Erbrecht spezialisiert und berät Mandantinnen und Mandanten an den Standorten Blomberg und Bielefeld. Mit langjähriger Erfahrung unterstützt sie Menschen in allen Fragen rund um Testament, Erbfolge, Pflichtteil und Nachlassregelung. Ihr neues digitales Angebot www.in-ruhe-gehen.de ergänzt die klassische Kanzleiarbeit sinnvoll: Es ermöglicht bundesweit eine rechtssichere Vorsorge mit Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung - bequem online, aber stets mit persönlicher anwaltlicher Begleitung. Der Fokus liegt auf verständlicher, bezahlbarer und individueller Rechtsberatung für Erwachsene jeden Alters.

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Datum: 06.08.2025 - 08:00 Uhr
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