Krankenhausreform / Die grundlegenden Konstruktionsmängel sind noch nicht behoben

Krankenhausreform / Die grundlegenden Konstruktionsmängel sind noch nicht behoben

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(ots) - Der vorgelegte Referentenentwurf zur Fortentwicklung der Krankenhausreform enthält aus Sicht von Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, eine Reihe sinnvoller Maßnahmen. Der Entwurf bleibt aber hinter dem Ziel zurück, die grundlegenden Mängel des bisherigen Reformgesetzes zu beheben. Dr. Reinhardt erklärt:

"Dass die Länder mehr Handlungsspielräume erhalten, ist richtig. Dabei kann es nicht darum gehen, die übergeordneten Reformziele und eine bundesweit kohärente Planung in Frage zu stellen, sondern diesen Zielen durch eine sachgerechte regionale Umsetzung besser gerecht zu werden. Dabei können auch ein angepasster Zeitplan und die im Bundeshaushalt vorgesehenen zusätzlichen finanziellen Mittel vorübergehend helfen. Richtig sind auch die jetzt in einzelnen Punkten vorgesehenen Fehlerkorrekturen bei den Qualitätskriterien.

Das alles ändert aber nichts daran, dass die Reform in ihrem Kern nicht funktionstüchtig ist.

Zu den Kernproblemen der Reform gehört die Ausgestaltung der sogenannten Vorhaltevergütung. Der derzeit verfolgte Ansatz verfehlt das an sich richtige Ziel einer fallzahlunabhängigen Vergütung der notwendigen Vorhaltung und führt stattdessen zu Überregulierung und neuen Fehlanreizen. Daran ändert auch die jetzt vorgesehene Verschiebung um ein Jahr nichts.

Auch das zentrale Steuerungselement der Reform, der sogenannte Leistungsgruppen-Grouper, wird ohne grundlegende Anpassungen zu relevanten Verwerfungen führen. Ein drittes Kernproblem ist die erhebliche Zunahme der versorgungsfeindlichen Bürokratie - auch daran ändern die vorgelegten Gesetzesänderungen noch nichts. Schließlich fehlt uns weiterhin eine ausreichende Abfederung der Reformauswirkungen auf die ärztliche Weiterbildung, insbesondere sind hier Ausnahmeregelungen bei der Arbeitnehmerüberlassung dringend erforderlich.

Deshalb kann der Referentenentwurf nur der Startpunkt für den notwendigen Anpassungsprozess sein. Es ist gut, dass die Ministerin die Hinweise aus der Versorgungspraxis ernst nehmen will und eine Weiterentwicklung des Gesetzentwurfs ausdrücklich in Aussicht gestellt hat. Die kommenden Monate werden zeigen, ob es gelingt, eine wirklich erfolgreiche Reform auf den Weg zu bringen."



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