Rückgabe sichtbar machen: Elektro-Altgeräte im Handel abgeben

Rückgabe sichtbar machen: Elektro-Altgeräte im Handel abgeben

ID: 2192927

MediaMarktSaturn jetzt neu im E-Schrott-Rückgabefinder von hpm und stiftung ear




(PresseBox) - Wo gebe ich meinen alten Toaster oder Haartrockner richtig zurück? Eine Frage, die viele Menschen beschäftigt – und auf die der E-Schrott-Rückgabefinder jetzt noch bessere Antworten liefert. Seit Anfang August sind mehr als 400 MediaMarkt- und Saturn-Filialen im digitalen Verzeichnis zur Rückgabe gelistet. Damit wird das Angebot im Handel sichtbarer – und die Rückgabe deutlich einfacher.

Rückgabestellen finden leicht gemacht

Der E-Schrott-Rückgabefinder ist ein gemeinsames Projekt des Umweltdienstleisters hpm und der stiftung ear. Die Plattform zeigt kartenbasiert, wo Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Altgeräte wie Wasserkocher, Tablets oder Elektrozahnbürsten kostenlos und gesetzeskonform zurückgeben können - sei es beim Wertstoffhof, im Fachhandel oder im Supermarkt. „Der Handel, der ja auch zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet ist, erfüllt mit seiner Beteiligung gleich zwei Aufgaben: Er informiert die Verbraucher und sorgt gleichzeitig für mehr Sichtbarkeit bei der Rückgabe“, erklärt Benedikt Bröcker, Prokurist und Geschäftsleiter hpm. Nachdem sich vor einigen Monaten auch die Baumarktkette Hornbach mit ihren Filialen beteiligt hat, ist das Netz der erreichbaren Rückgabestellen deutlich dichter geworden. „Mit MediaMarktSaturn ist der Mehrwert unseres Portals für Verbraucher noch einmal gewachsen, was letztlich auch zu höheren Rückgabemengen beiträgt“, sagt Benedikt Bröcker. „Wir freuen uns sehr und sind überzeugt, dass weitere Handelsunternehmen nun folgen werden.“

Mit jedem neuen Eintrag wird die Rückgabe einfacher

„Mit MediaMarktSaturn als Partner wird der E-Schrott-Rückgabefinder noch relevanter“, sagt Alexander Goldberg, Vorstand der stiftung ear. „Denn wer Altgeräte richtig zurückgeben will, braucht vor allem eines: Klarheit, wo das möglich ist. Die Plattform sorgt genau und einfach dafür. So schaffen wir gemeinsam die Voraussetzungen für mehr gesammelte Altgeräte und damit auch für einen besseren Ressourcenschutz.“



Zusammenarbeit mit MediaMarktSaturn im Rahmen der Aktionswochen „Jeder Stecker zählt!“

Die Beteiligung von MediaMarktSaturn geht zurück auf die Zusammenarbeit im Rahmen der Aktionswochen „Jeder Stecker zählt! Deutschland sammelt E-Schrott“. Mit der Kampagne stärkt die stiftung ear die Aufklärung zur richtigen Rückgabe, vernetzt kommunale und gewerbliche Rücknahmestellen – und macht das Thema Kreislaufwirtschaft im Alltag sichtbar. Der E-Schrott-Rückgabefinder ist dabei ein zentrales Werkzeug.

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.

Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:

•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten

•Garantieprüfung

•Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen

•Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten

•Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern

•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:

•Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten

•Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien

•Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen

Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland.
Hierfür hat das Umweltbundesamt der stiftung ear hoheitliche Aufgaben aus dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) übertragen. Konkret sichert die stiftung ear die wettbewerbsgerechte Umsetzung des Gesetzes durch:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektrogeräte in Verkehr bringen, bzw. im Falle der Bevollmächtigung nach § 8 ElektroG von deren Bevollmächtigten
• Garantieprüfung
• Feststellung von kollektiven Herstellergarantiesystemen
• Erfassung der in Verkehr gebrachten Mengen von Elektrogeräten
• Koordinierung der Bereitstellung von Behältnissen für Übergabestellen und der Altgeräte-Abholung bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Dabei fungiert die stiftung ear als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.
Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der stiftung ear zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. Sie sichert damit auch die wettbewerbsgerechte Umsetzung des BattG durch die Erfüllung insbesondere folgender Aufgaben:
• Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Batterien in Verkehr bringen beziehungsweise deren BattG-Bevollmächtigten
• Genehmigung von Eigenücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien
• Gebührenerhebung für die von ihr erbrachten öffentlichen Leistungen
Die stiftung ear wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.



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Datum: 25.08.2025 - 09:00 Uhr
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