E-Rechnung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und ihren Verwaltern

E-Rechnung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und ihren Verwaltern

ID: 2193789
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, betonte, dass Unternehmen seit dem 01.01.2025 zum Empfang von E-Rechnungen bereit sein müssen, die Ausstellungspflicht für Rechnungen an andere Unternehmer aber erst 2027 oder 2028 wirksam wird.



Wohnungseigentümergemeinschaften

Wohnungseigentümergemeinschaften sind grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzusehen, deren Leistungen an die Eigentümer aber nach § 4 Nr. 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.



"Damit sind Wohnungseigentümergemeinschaften von der E-Rechnungspflicht nur betroffen, wenn sie steuerpflichtige Leistungen erbringen oder auf die Anwendung der Steuerfreiheit beziehungsweise die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten", erklärt Steuerberater Roland Franz und fährt fort: "Davon zu unterscheiden sind wiederum die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der Verwalter an die Wohnungseigentümergemeinschaften."



Die elektronische Rechnungsstellung, kurz E-Rechnung, ist ab dem 1.1.2025 im sogenannten B2B-Bereich (Business-to-Business) verpflichtend. Außerdem müssen leistende Unternehmer sowie Leistungsempfänger im Inland ansässig sein.



Im Business-to-Business-Bereich erbringt ein Unternehmen gegenüber einem anderen Leistungen. Unternehmen, die sich hingegen mit ihrem Angebot an private Endverbraucher richten, agieren dagegen im sogenannten B2C-Bereich (Business-to-Consumer).



Wohnungseigentumsverwalter sind sowohl im B2B- als auch B2C-Bereich tätig.



"Eine Tätigkeit im Business-to-Consumer-Bereich liegt bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur vor, wenn dieser wenigstens ein Verbraucher angehört und sie ein Rechtsgeschäft weder zu einem gewerblichen noch selbständig beruflichen Zweck schließt. In diesem Fall handelt sie als Verbraucherin im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 13 BGB", erläutert Steuerberater Roland Franz.





Wegen der unterschiedlichen Verpflichtungen, die mit dieser Einordnung verbunden sind, sollten sich Verwalter stets darüber im Klaren sein, wem gegenüber sie ihre Rechnungen stellen.



Diese Verpflichtung ist Teil des Wachstumschancengesetzes (BGBl. 2024 I Nr. 108) und hat zum Ziel, die Digitalisierung voranzutreiben sowie den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen.



Nun könnte man meinen, mit der elektronischen Versendung einer PDF-Rechnung dieser Verpflichtung bereits umfangreich nachgekommen zu sein, so dass kein Handlungsbedarf mehr besteht. Das ist nicht das Fall, denn eine PDF-Rechnung ist keine E-Rechnung!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  Bereit für den Mega-Run? Wer jetzt nicht einsteigt, verpasst eine spektakuläre Investment-Chance! KI-Innovation aus Mainz schließt Lücke für Mittelstand
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.08.2025 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2193789
Anzahl Zeichen: 2879

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 331 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"E-Rechnung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und ihren Verwaltern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz& Partner, Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Betriebsprüfung & E-Mails: BFH bestätigt strenge Vorlagepflicht für Unternehmen ...
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass in Deutschland eine strenge Pflicht zur Vorlage steuerrelevanter E-Mails im Rahmen von Außenprüfungen durch das Finanzamt besteht. Der Bundesfinanzho

Hohe Bußgelder vermeiden: Worauf Immobilienmakler, Händler und Vermittler beim GwG achten müssen ...
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die Geldwäscheprävention nach dem Geldwäschegesetz (GwG) darauf abzielt, das Einschleusen illegaler Vermögenswerte in den legalen Wirtschaf

Bürokratie-Abbau: Neuer Gesetzentwurf verspricht Millionen-Entlastung für Unternehmen ...
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, verweist auf das Ziel des Entwurfs eines "Gesetzes zum Bürokratierückbau in der Gewerbeordnung und dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz sowie anderer Rech


Weitere Mitteilungen von Roland Franz& Partner, Steuerberater


Bereit für den Mega-Run? Wer jetzt nicht einsteigt, verpasst eine spektakuläre Investment-Chance! ...
- Anzeige/Werbung - Dieser Artikel wird verbreitet im Auftrag von Premier American Uranium Inc.! Bezahlte Beziehung: SRC swiss resource capital AG unterhält einen entgeltlichen IR-Beratervertrag mit Premier American Uranium. Ersteller: JS Research GmbH Olsberg Autor: Jörg Schulte Vergütung übe

Online-Mehrwertsteuerrechner (MwSt) für jeden verfügbar ...
Mehrwertsteuer leicht berechnen: Online-Tool für Alltag & Business Ob im Supermarkt, bei der Handwerkerrechnung oder im Online-Shop: Die Mehrwertsteuer betrifft jeden. Doch oft herrscht Unsicherheit, wie sich Netto- und Bruttobeträge genau zusammensetzen. Das Portal mehrwertsteuerrechner.

GenH2 expandiert in EMEA unter der Leitung des ehemaligen neuseeländischen Handelsbeauftragten ...
München (IRW-Press/27.08.2025) - GenH2 expandiert in EMEA unter der Leitung des ehemaligen neuseeländischen Handelsbeauftragten Berlin und Titusville, Florida (27. August 2025) – GenH2 Corp., ein Unternehmen der Philomaxcap AG (FRA: PTHH) und führender Anbieter von Lösungen für die flüssig

Erhöhung der Zustimmungsgebühr für das schriftliche Verfahren zur Änderung der Anleihebedingungen der Anleihe 2025/2029 ...
Köln (IRW-Press/26.08.2025) - Köln, 26. August 2025 - Die Kolibri Beteiligung GmbH (" Emittentin" und zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, " Gruppe") hat am 8. August bekannt gegeben, ein schriftliches Verfahren gemäß der Ziffer 15.5 der Anleihebedingungen ihrer am 13.


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z