Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall

Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall

ID: 2194770

(ots) - Ein Foto von oben eröffnet ganz neue Perspektiven. Darum gehen auch Privatpersonen gerne mit einer Drohne auf Motivjagd. Doch dabei müssen sie den Datenschutz, die Privatsphäre von Dritten und die Sicherheit im Blick behalten. Andernfalls drohen Bußgelder oder man macht sich sogar strafbar, sodas Infocenter der R+V-Versicherung.

"Wer Menschen ungefragt ablichtet, kann deren Recht am eigenen Bild verletzen - vor allem wenn man die Bilder im Anschluss veröffentlicht", sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. Das gilt auch für Foto- und Videoaufnahmen mit einer Drohne. Allerdings gibt es Ausnahmen, etwa wenn die Personen nur "Beiwerk" sind und nicht das eigentliche Motiv. "Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person zufällig neben einer Sehenswürdigkeit steht oder auf einer Landschaftsaufnahme zu sehen ist. Auch die Teilnehmer einer Versammlung müssen damit rechnen, fotografiert zu werden", erklärt Nuß. Allerdings ist ein Überfliegen von Menschenansammlungen für die meisten privaten Drohnen nicht zulässig.

Aufnahmen von fremden Grundstücken sind tabu

Drohnenpiloten müssen zudem die Privatsphäre anderer beachten. So dürfen private Grundstücke nicht einfach zusammen mit dem eigenen Grundstück fotografiert werden. "Aufnahmen von fremden Wohngrundstücken sind grundsätzlich tabu, wenn der Besitzer nicht explizit zustimmt", sagt R+V-Experte Nuß. Wer mit seiner Drohne Personen ohne ihre Einwilligung in der Wohnung fotografiert oder filmt, macht sich unter Umständen sogar strafbar. Zudem gibt es in Deutschland für viele Gebiete und Gebäude spezielle Regelungen. Über Freibäder und Badeseen darf die Drohne im Regelfall nur außerhalb der Badezeiten fliegen. Von Bundesfernstraßen und -wasserstraßen, von Bahnlinien, Industrieanlagen und Krankenhäusern muss in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Metern eingehalten werden. "Bei Flughäfen muss der seitliche Abstand sogar 1.000 Meter betragen", ergänzt Nuß.



Vor Abflug registrieren

Wichtig: Wer sich eine private Drohne mit Kamera anschafft, muss sich vor dem ersten Flug online beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Dasselbe gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen. Das Gerät bekommt dann eine elektronische Identifikationsnummer, mit der sie bei Vorfällen oder Verstößen zugeordnet werden kann. Sascha Nuß rät den Drohnenpiloten, sich vorab über alle Vorschriften zu informieren.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:


- Drohnen unter 250 g ohne Kamera oder andere Aufzeichnungsmöglichkeiten brauchen keine elektronische Identifikationsnummer. Diese Geräte dürfen auch über Wohngrundstücken fliegen (Flughöhe mindestens 100 Meter).
- Ob mit oder ohne Kamera, für alle Drohnen unter 250 g gilt: Man muss keine Prüfung für den EU-Kompetenznachweis machen, jedoch die rechtlichen Vorgaben kennen und einhalten.
- Die meisten privaten Drohnen dürfen in einer maximalen Höhe von 120 Metern über dem Grund fliegen - allerdings nicht überall: Einschränkungen sind mit dem Map Tool auf der Digitalen Plattform "Unbemannte Luftfahrt" (dipul) einsehbar.
- Wer eine Drohne besitzt, muss eine Haftpflichtversicherung abschließen. Es gibt spezielle Versicherungen - entweder als eigene Police oder als Ergänzung zur bestehenden Privathaftpflicht-Versicherung. Drohnenpiloten müssen den Versicherungsnachweis immer dabeihaben.

Pressekontakt:

R+V-Infocenter
06172/9022-131
ruv-infocenter@arts-others.de
http://infocenter.ruv.de


Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Spice up your Langzeitbeziehung: Online-Kurs ab sofort streambar ReSound bringt KI ins Ohr / IFA 2025 zeigt das weltweit kleinste Hörgerät mit Künstlicher Intelligenz
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.09.2025 - 10:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2194770
Anzahl Zeichen: 3751

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Wiesbaden



Kategorie:

Finanzdienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 250 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Drohnenfotos sind nicht immer erlaubt - und nicht überall"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

R+V Infocenter (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Brandgefahr: Augen auf beim Waldspaziergang ...
Ein Funke reicht: Zigarette, Grill oder Lagerfeuer zählen zu den häufigsten Ursachen für Waldbrände. Ebenfalls gefährlich ist, wenn Autos mit heißem Auspuff auf trockenem Waldboden abgestellt werden. Besonders bei anhaltender Trockenheit breiten sich Feuer oft rasend schnell aus. Das Infocente

Zitrusöl: Nach der Massage lieber in den Schatten ...
Erst die Ölmassage, dann das Sonnenbad: Was nach Erholung klingt, kann zu schmerzhaften Hautreaktionen führen. Denn bestimmte ätherische Öle machen die Haut empfindlicher für UV-Strahlung. Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin. Vorsicht ist vor allem bei Massageölen geboten, di

Minderjährige auf Leihrollern: Wer zahlt bei einem Unfall? ...
Schnell per App entsperren und losfahren: Leih-E-Scooter sind besonders bei jungen Menschen beliebt. Doch Minderjährige dürfen die Roller der Sharing-Anbieter in der Regel nicht nutzen. Wer es über den Zugang von Eltern, Geschwistern oder Freunden trotzdem tut, riskiert Ärger und hohe Kosten, wa


Weitere Mitteilungen von R+V Infocenter


ReSound bringt KI ins Ohr / IFA 2025 zeigt das weltweit kleinste Hörgerät mit Künstlicher Intelligenz ...
Künstliche Intelligenz (KI) ist der Megatrend der diesjährigen IFA: KI hilft bei kreativer Arbeit, Recherche und Planung, Shoppen oder Kochen... Sie unterstützt sogar das Hören: GN Hearing, technologisch führender Hersteller für smarte Hörsysteme, stellt auf der IFA das kleinste KI-Hörgerät

Bezahlen mit Karte nimmt weiter zu: girocard verzeichnet starkes erstes Halbjahr ...
girocard bleibt im ersten Halbjahr 2025 mit rund 4 Milliarden Transaktionen klare Nummer eins im deutschen Handel * Umsatz steigt im gleichen Zeitraum auf rund 150 Milliarden Euro * Für Kundinnen und Kunden standen bis zu 1,3 Millionen Akzeptanzstellen zur Verfügung Der anhaltende Wachstumskurs

Daudert & Daudert GmbH kritisiert BaFin: Falschmeldungen verunsichern Anleger ...
Die Daudert & Daudert GmbH warnt vor ihrer Ansicht nach überzogenen Praktiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Anlass ist ein Fall, bei dem eine Banküberweisung von 50.000 Euro mit dem Verwendungszweck "Aktienkauf" eine Verdachtsmeldung und nachfolgende E

Constanze Patzig erweitert das CEO-Team von ONESTY ...
Constanze Patzig steigt bei der ONESTY Finance GmbH auf und übernimmt ab sofort die Position der CEO Strategy & Innovations. Seit über 20 Jahren ist sie in der Finanzbranche tätig und prägt den Erfolg des Familienunternehmens maßgeblich mit. Zu ihren Meilensteinen zählen der Aufbau und d


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z