Copyright-Vermerk muss an geeigneter Stelle angebracht werden

Copyright-Vermerk muss an geeigneter Stelle angebracht werden

ID: 219523

Nicht nur eigene Werbemaßnahmen sind für Unternehmen und Freiberufler von herausragender Bedeutung, auch Referenzen können potentielle Kunden von der Inanspruchnahme des eigenen Leistungsportfolios überzeugen.

Dabei werden die Referenzen nicht immer nur in den eigenen Werbematerialien angegeben, gerade im künstlerischen Bereich ist es nicht selten, dass diese z.B. in Form von Copyright-Vermerken bei jeder Erscheinung des Kunstwerkes auftauchen.



(firmenpresse) - Sinnvoll und Erfolg versprechend sind solche Vermerke natürlich nur, wenn sie unmittelbar am Kunstwerk haften und in gut sichtbarer Position dargestellt werden.

So entschied auch das Landgericht Bielefeld am 12.04.2010 (Az.: 4 O 293/06).
Verhandelt wurde in einem Fall, in dem sich die Parteien in einem Vergleich darauf geeinigt haben, dass die Beklagte die Grafiken verwenden durfte, diese jedoch mit einem Copyright-Vermerk und dem Namen des Klägers zu versehen hatte.

Dieser Pflicht war die Beklagte trotz einer vereinbarten Vertragsstrafe allerdings nur unzureichend nachgekommen. Sie hat besagten Vermerk und auch den Namen des Künstlers auf ihrer Homepage angebracht, jedoch nicht in unmittelbarer Nähe zu der Grafik, sondern an einer nicht gut erkennbaren Stelle, die auch nur durch Herunterscrollen erreichbar war.

Darin sah das Gericht einen Verstoß gegen die Vereinbarung des Vergleichs und verurteilte die Beklagte zur Zahlung der Vertragsstrafe.


Fazit:
Auch wenn es sich im vorliegenden Fall um einen Verstoß gegen eine privatrechtliche Vereinbarung handelt, so weisen vergleichbare Probleme regelmäßig auch im Bereich des gesetzlichen Urheberrechts Relevanz auf.
Aus diesem Grund sollte vor urheberrechtlich sensiblen Handlungen immer zunächst ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert werden, um diesbezügliche Verstöße zu vermeiden.

© RA Axel Mittelstaedt 2010 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Mittelstaedt, seit Kurzem Bestandteil der Partnerschaftsgesellschaft LADM Liesegang Aymans Decker Mittelstaedt & Partner, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, ist eine exklusive Spezialisten-Kanzlei mit internationaler Ausrichtung und Sitz in Köln.
Seit 1994 arbeitet die Kanzlei für globale Unternehmen und leistet alle fachlichen Dienstleistungen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes.
Der Gründer der Kanzlei, Axel Mittelstaedt, ist seit über 25 Jahren internationaler Experte für Gewerblichen Rechtsschutz und Markenführung.
Seine klassischen anwaltlichen Leistungen: Markenrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Marken), Wettbewerbsrecht (Angriffe und deren Abwehr), Geschmacksmusterrecht (Anmeldung und Verteidigung etc. von Geschmacksmustern), Patentrecht (speziell: Verfahren bei Patentverletzungen).
Zusätzlich bietet die Kanzlei Mittelstaedt ein qualifiziertes Analyseverfahren und Gutachten für strategisches IP Management in Unternehmen an. Dieses innovative Kanzleiprodukt SIP® untergliedert sich in vier Phasen:
* Analyse der aktuellen IP Strategie eines Unternehmens
* Bewertung des Geistigen Eigentums
* Konzeption faktischer und juristischer Schutzstrategien
* Aktualisierung und Neuanmeldung für Marken, Produkte und Geschmacksmuster
Dazu gerade erschienen: Axel Mittelstaedt, „Strategisches IP-Management – mehr als nur Patente“ im renommierten GABLER-Verlag: ISBN 978-3-8349-1399-9



Leseranfragen:

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LADM – Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln

Tätigkeitsschwerpunkte: Markenrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht

LADM
RA Axel Mittelstaedt
Richard-Strauss-Str. 3
50931 Köln
Tel. 02 21 9 40 62-0
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Homepage: www.ladm.com
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Datum: 30.06.2010 - 11:10 Uhr
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