Große Zustimmung für verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte durch Ärztinnen und

Große Zustimmung für verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte durch Ärztinnen und Ärzte

ID: 2201272

(ots) - Ab Mittwoch (1. Oktober) sind die Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken verpflichtet, die elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen und Dokumente wie Arztbriefe oder Laborbefunde dort zu speichern. Laut einer vom AOK-Bundesverband beauftragten forsa-Befragung befürwortet eine große Mehrheit der gesetzlich versicherten Menschen in Deutschland (83 Prozent) diese Regelung zur verpflichtenden Befüllung, nur 14 Prozent lehnen sie ab. Allerdings zeigt die Befragung nach wie vor viel Informationsbedarf beim Thema ePA.

So gibt die Mehrheit der Befragten (54 Prozent) an, sich persönlich weniger gut oder gar nicht gut über die elektronische Patientenakte informiert zu fühlen. 45 Prozent sehen sich dagegen sehr gut oder eher gut informiert. Bei der Betrachtung der verschiedenen Altersgruppen zeigt sich eine interessante Abweichung in der Gruppe der ältesten Befragten über 60 Jahre: Hier überwiegt mit 52 Prozent der Anteil derer, die sich sehr gut oder eher gut informiert fühlen. "Offenbar haben sich gerade die älteren Menschen, die häufiger von Erkrankungen betroffen sind und öfter in die Arztpraxis müssen, schon intensiver mit dem Thema ePA und den Vorteilen der Patientenakte auseinandergesetzt", sagt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.

Elektronische Patientenakte bisher kaum Thema beim Arztbesuch

Die befragten Versicherten, die seit Januar 2025 in ärztlicher Behandlung waren, sind bisher kaum mit dem Thema elektronische Patientenakte in Berührung gekommen: 84 Prozent der Menschen mit einem Arztbesuch im laufenden Jahr geben an, dass die ePA in der Arztpraxis bisher kein Thema gewesen sei. 9 Prozent berichten, dass sie schon vom Arzt, der Ärztin oder Praxisangestellten darauf angesprochen worden seien, 6 Prozent haben das Thema ePA selbst angesprochen. "Mit der Verpflichtung zur Befüllung und Nutzung der ePA ab dem 1. Oktober dürfte sich der Anteil der Versicherten, die mit dem Thema in Berührung kommen, deutlich erhöhen", so die Prognose von AOK-Vorständin Reimann. "Erst mit der aktiven Befüllung durch Arztpraxen und Kliniken kann sich der Nutzwert der ePA wirklich entfalten. Schon heute berichten Ärztinnen und Ärzte beispielsweise, dass die automatisch befüllte Medikationsliste in der ePA einen besseren Überblick über Medikamente ermöglicht, die von Kolleginnen und Kollegen verordnet wurden. Wenn jetzt Dokumente wie Arztbriefe oder Laborbefunde hinzukommen und die letzten technischen Hürden überwunden sind, dürfte die Nutzung der elektronischen Patientenakte schnell zu einer selbstverständlichen Routine werden."



Großes Interesse am Zugriff auf die eigenen Gesundheitsdaten

Das Interesse der gesetzlich Versicherten an der Nutzung der ePA ist jedenfalls groß. In der aktuellen forsa-Befragung geben 88 Prozent der gesetzlich Versicherten an, Interesse daran zu haben, über ihre elektronische Patientenakte künftig Gesundheitsdaten wie beispielsweise Arztbriefe oder Laborbefunde einzusehen. Etwas weniger ausgeprägt ist das Interesse daran, in Zukunft selbst Dokumente in der eigenen ePA zu speichern und seinen Ärztinnen und Ärzten zugänglich zu machen: 63 Prozent stimmen hier in der aktuellen Befragung eindeutig oder eher zu, 18 Prozent äußern sich ablehnend.

Auf die Frage, wer Informationen zur elektronischen Patientenakte bereitstellen sollte, sehen die Befragten vor allem die Krankenkassen in der Pflicht (92 Prozent), gefolgt von staatlichen Stellen wie dem Bundesgesundheitsministerium (75 Prozent), den ärztlichen Praxen (71 Prozent) und den Medien (53 Prozent). Auch hier gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Altersgruppen: Von den jüngeren Befragten zwischen 18 bis 29 Jahren werden die Medien mit 73 Prozent deutlich häufiger genannt als von der ältesten Gruppe der Menschen über 60 Jahren (40 Prozent).

"Obwohl wir alle Versicherten zu diesem Thema angeschrieben haben und seit Monaten auf unseren Informationskanälen intensiv über das Thema aufklären, macht die Befragung immer noch einen großen Informationsbedarf deutlich", so Carola Reimann. "Es ist kein Wunder, dass die Befragten hier die Krankenkassen im Lead sehen, denn wir sind ja auch die Anbieter der elektronischen Patientenakte und ermöglichen per App oder Desktop-Version den Zugang". Die AOK bietet unter der Adresse www.aok.de/epa seit Mai 2024 umfassende Informationen zur "ePA für alle" an, die seit dem Start bereits mehr als 2 Millionen Seitenaufrufe hatten. Sie wird ihre Kommunikation rund um den Start der verpflichtenden Befüllung der ePA noch verstärken.

Für die forsa-Befragung sind vom 18. August bis zum 4. September 2025 insgesamt 8.509 gesetzlich versicherten Personen ab 18 Jahren befragt worden. Es handelte sich um eine Kombination von telefonischer Befragung und Online-Erhebung.

Hinweis für die Redaktionen:

Abbildungen zu den Befragungsergebnissen stehen zum Download unter www.aok.de/pp/bv/

Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:

Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: presse@bv.aok.de


Original-Content von: AOK-Bundesverband, übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  Unternehmen sehen Potenzial für KI in HR - blicken aber kritisch auf deren Nutzung von Bewerbenden Teilversteigerung / Trotzdem ist der Erlass eines Wohnnutzungsgebots möglich
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.09.2025 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2201272
Anzahl Zeichen: 5357

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Umfrage



Diese Pressemitteilung wurde bisher 277 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Große Zustimmung für verpflichtende Nutzung der elektronischen Patientenakte durch Ärztinnen und Ärzte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

AOK-Bundesverband (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Reimann zum BStabG: Dieses Gesetz ist dringlich, aber nicht nachhaltig ...
Zur heutigen 2./3. Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (BStabG) und zum 2. Durchgang im Bundesrat äußert sich die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt: "Die Notwendigkeit einer nachhaltigen Stabilisierung der GKV-Finanzen ist unstrittig,

Reimann zur Notfallreform: Mehr Mut zur Steuerung ...
Heute Nacht wird das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in erster Lesung im Bundestag beraten. Aus diesem Anlass weist die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, auf Nachbesserungsbedarf hin und fordert mehr Mut bei der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Ver

AOK begrüßt geplante Änderungen am Sparpaket - aber stabile Beiträge in den nächsten Jahren weiter ungewiss ...
Das umfangreiche Änderungspaket zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, wie folgt: "Über 60 Änderungen zeugen davon, wie sehr um dieses Gesetz gerungen wird und wie schwierig die Suche nach Komp


Weitere Mitteilungen von AOK-Bundesverband


Teilversteigerung / Trotzdem ist der Erlass eines Wohnnutzungsgebots möglich ...
Wird eine zur Wohnnutzung gedachte Immobilie teilversteigert, kann die zuständige Behörde trotzdem ein Wohnnutzungsgebot erlassen. So entschied es nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Fachgerichtsbarkeit. (Oberverwaltungsgericht Hamburg, Aktenzeichen 4 Bs 140/23) Der

Unternehmen sehen Potenzial für KI in HR - blicken aber kritisch auf deren Nutzung von Bewerbenden ...
Welche Rolle spielt Künstliche Intelligenz (KI) im Personalwesen? Die Randstad-ifo-HR-Befragung für das dritte Quartal 2025 zeigt: Knapp 64 % der Unternehmen in Deutschland bewerten den bisherigen Nutzen von KI in diesem Bereich noch als "gering" oder "eher gering". Aber: Für

Jetzt auch in der bAV: Canada Life eröffnet neue Renditechancen ...
- Variabler Garantie-Anteil zwischen 60 und 90 % - Freie Auswahl aus über 60 Einzelfonds ergänzt Garantie-Anteil auf Wunsch - Umfrage: bAV-Makler favorisieren variables Verhältnis von Garantie und Rendite Beim Lebensversicherer Canada Life können Kunden das Verhältnis von Garantie und ausreic

Umfrage: Drei Viertel halten Handwerker für zu teuer und packen selbst an ...
- 73 Prozent der Mieter und Wohnungseigentümer machen Handwerksarbeiten aus Kostengründen auch mal selbst - Aber: Nur jeder Dritte hält sich für handwerklich gut - Heimwerker lernen vor allem durch Internet-Videos Eine große Mehrheit der Menschen hält fachmännische Handwerkerleistungen in H


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z