Jede fünfte Person im Ruhestand hat maximal 1 400 Euro netto pro Monat zur Verfügung
ID: 2202416

(ots) -
- Mittleres Nettoäquivalenzeinkommen von Personen im Ruhestand liegt mit 1 990 Euro unter dem der Gesamtbevölkerung von rund 2 300 Euro
- Rentnerhaushalte beziehen ihr Einkommen zu 92 % aus Renten oder Pensionen
- Gender Pension Gap: Alterseinkünfte von Frauen durchschnittlich 25,8 % niedriger als von Männern
Jede fünfte Person (20 %) im Ruhestand ab 65 Jahren hat ein monatliches Nettoäquivalenzeinkommen von maximal 1 400 Euro zur Verfügung. Weitere 20 % verfügen über mehr als 1 400 Euro, aber weniger als rund 1 790 Euro im Monat, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2024 mitteilt. Die 20 % der Personen im Ruhestand mit dem höchsten Einkommen hatten monatlich mehr als rund 2 870 Euro netto zur Verfügung. Betrachtet wurden Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionäre und Pensionärinnen im Alter von mindestens 65 Jahren - das waren zuletzt 16,3 Millionen Menschen. Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen, das das Einkommen von Personen vergleichbar macht, die in unterschiedlich zusammengesetzten Haushalten leben.
Mittleres Einkommen von Personen im Ruhestand im Zeitvergleich gestiegen
Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen (Median) für Personen ab 65 Jahren im Ruhestand lag zuletzt bei 1 990 Euro monatlich - die eine Hälfte von ihnen hatte also weniger zur Verfügung, die andere mehr. Zum Vergleich: Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen der Gesamtbevölkerung lag bei rund 2 300 Euro im Monat.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Personen im Ruhestand ab 65 Jahren ebenso gestiegen wie deren Einkommen. Im Jahr 2021 gehörten 15,9 Millionen Menschen zu dieser Gruppe. Ihr Einkommen betrug damals im Mittel rund 1 820 Euro monatlich und ist bis 2024 um 9 % gestiegen. Das mittlere Einkommen der Gesamtbevölkerung stieg im selben Zeitraum um 11 % (2021: 2 080 Euro).
Einkommen von Rentnerhaushalten besteht überwiegend aus Alterseinkünften
Rentnerhaushalte erhalten ihr Einkommen überwiegend aus Alterseinkünften, aber auch andere Quellen tragen dazu bei. Bei Haushalten, in denen ausschließlich Rentnerinnen und Rentner beziehungsweise Pensionärinnen und Pensionäre lebten, machten Renten und Pensionen durchschnittlich 92 % des Einkommens aus. 5 % des Einkommens stammte aus Einnahmen aus Vermögen, 2 % aus Erwerbstätigkeit, 1 % aus Transferzahlungen wie etwa Grundsicherung im Alter.
Geschlechtsspezifische Rentenlücke ohne Hinterbliebenenrente bei 36,9 %
Betrachtet man nur die Alterseinkünfte, haben Frauen im Schnitt deutlich geringere Einkünfte als Männer. Frauen ab 65 Jahren, die eine Rente oder Pension bezogen, erhielten im Schnitt brutto rund 1 720 Euro Alterseinkünfte pro Monat. Bei Männern waren es rund 2 320 Euro. Die Alterseinkünfte von Frauen waren damit durchschnittlich gut ein Viertel niedriger als die von Männern: Der sogenannte Gender Pension Gap betrug 25,8 %. Ein Grund für die geschlechtsspezifische Rentenlücke ist die geringere Erwerbstätigkeit von Frauen. Zu den Alterseinkünften zählen Altersrenten und -pensionen, Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge.
Da Hinterbliebenenrenten und -pensionen von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin abhängen, handelt es sich bei diesen Einkünften um sogenannte abgeleitete Ansprüche. Werden diese abgeleiteten Ansprüche auf Altersversorgung bei der Betrachtung ausgeklammert, ergibt sich ein noch höherer Gender Pension Gap von 36,9 %.
Aufgrund der stärker gestiegenen Alterseinkünfte von Frauen ist der Gender Pension Gap innerhalb der letzten Jahre etwas kleiner geworden. Im Jahr 2021 betrug er für alle Alterseinkünfte noch 29,8 %, für die Einkünfte ohne Hinterbliebenenrente 41,0 %.
739 000 Menschen erhielten Ende 2024 Grundsicherung im Alter
Eine wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern ist auf staatliche Unterstützung angewiesen. Knapp 739 000 Menschen erhielten zum Jahresende 2024 Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII. Das heißt, sie haben die Altersgrenze erreicht oder überschritten und konnten ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten. Die Zahl ist in den letzten Jahren gestiegen: Ende 2024 erhielten 7,1 % mehr Menschen Grundsicherung im Alter als ein Jahr zuvor (knapp 690 000) und 31,0 % mehr als Ende 2020 (564 000). Ein Grund für den Anstieg ist die gestiegene Zahl leistungsberechtigter Ukrainerinnen und Ukrainer. Dies führte auch zu einer Zunahme der Quote von Grundsicherungsempfängerinnen und -empfängern. Ende 2024 bezogen 4,1 % der Bevölkerung, die die Altersgrenze erreicht oder überschritten hatte, Grundsicherung im Alter. Ein Jahr zuvor waren es 3,9 %, vier Jahre zuvor 3,2 %.
Methodische Hinweise:
Die Ergebnisse zum Nettoäquivalenzeinkommen, Haushaltseinkommen und Gender Pension Gap entstammen der europäischen Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (European Union Statistics on Income and Living Conditions, EU-SILC). EU-SILC ist die amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Einkommen und Lebensbedingungen in Deutschland sowie in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Erhebung ist in Deutschland seit dem Erhebungsjahr 2020 als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert.
Bei den hier dargestellten Ergebnissen für 2024 handelt es sich um Endergebnisse.
Ausführliche Informationen zu den methodischen Änderungen, deren Auswirkungen auf EU-SILC sowie zum Unterschied zwischen Erst- und Endergebnissen sind auf einer Sonderseite im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.
In der Erhebung EU-SILC ist die Grundlage für die Einkommensmessung in einem Erhebungsjahr das verfügbare Haushaltsnettoeinkommen des Vorjahres. Es besteht aus der Summe der Bruttoeinkommenskomponenten aller Haushaltsmitglieder zuzüglich der Bruttoeinkommenskomponenten auf Haushaltsebene sowie abzüglich der Steuern, Sozialabgaben sowie der geleisteten (Unterhalts-)Zahlungen zwischen privaten Haushalten.
Das Nettoäquivalenzeinkommen ist ein bedarfsgewichtetes Pro-Kopf-Einkommen, das sich aus dem Gesamteinkommen eines Haushalts im Vorjahr und der Anzahl und dem Alter der von diesem Einkommen lebenden Personen ergibt.
Die Angaben zum Nettoäquivalenzeinkommen sowie zum Haushaltsnettoeinkommen beziehen sich auf Personen ab 65 Jahren im Ruhestand als überwiegende Lebenssituation (überwiegender Erwerbsstatus). Der Erwerbsstatus bezieht sich auf das Vorjahr der Erhebung. Überwiegend bedeutet, dass der Erwerbsstatus mehr als die Hälfte der Gesamtaktivität und mehr als 6 Monate ausmacht. Die Angaben zum Gender Pension Gap beziehen sich auf Männer und Frauen ab 65 Jahren, die Alterseinkünfte beziehen. Beim Gender Pension Gap wird die einzelne Person und ihre Einkünfte aus Renten/Pensionen betrachtet, nicht der Haushalt als ökonomische Einheit. Rückschlüsse auf die tatsächliche Versorgungslage der älteren Frauen lassen sich vom Gender Pension Gap dementsprechend nicht ableiten.
Erfasst werden jeweils nur Personen in privaten Haushalten am Hauptwohnsitz, Menschen in Gemeinschaftsunterkünften und Einrichtungen wie Altersheimen dagegen nicht.
Datenquelle für die Ergebnisse zu den Empfängerinnen und Empfängern von Grundsicherung im Alter ist die Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Leistungsberechtigt sind Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter haben die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten. Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit dem Jahr 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im Dezember 2024 lag die Altersgrenze bei 66 Jahren.
Weitere Informationen:
Weitere Ergebnisse der Erhebung EU-SILC 2024 sind im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes auf der Themenseite "Einkommen und Lebensbedingungen, Armutsgefährdung" veröffentlicht und über die Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 12241) verfügbar.
Daten zur unterschiedlichen Erwerbs- und Einkommenssituation von Männern und Frauen bietet die Themenseite "Gleichstellungsindikatoren".
Weitere Ergebnisse der quartalsweisen Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind in der Datenbank GENESIS-Online (Tabellen 22151) verfügbar.
35 Jahre Deutsche Einheit - wie hat sich das vereinigte Deutschland verändert? Daten, Karten und Grafiken zur Bevölkerung, zum Wohnen, zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Verteilung von Vermögen und Einkommen sowie zur Gleichstellung bietet die Sonderseite "35 Jahre Deutsche Einheit" im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.
Diese Pressemitteilung ist, gegebenenfalls ergänzt mit weiteren Informationen und Verlinkungen zum Thema, veröffentlicht unter www.destatis.de/pressemitteilungen.
+++ Daten und Fakten für den Alltag: Folgen Sie unserem neuen WhatsApp-Kanal. +++
Weitere Auskünfte:
Pressestelle
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
www.destatis.de/kontakt
Telefon: +49 611-75 34 44
Original-Content von: Statistisches Bundesamt, übermittelt durch news aktuellWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 02.10.2025 - 08:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2202416
Anzahl Zeichen: 9968
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: ots
Stadt:
WIESBADEN
Kategorie:
Handel
Diese Pressemitteilung wurde bisher 115 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Jede fünfte Person im Ruhestand hat maximal 1 400 Euro netto pro Monat zur Verfügung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Statistisches Bundesamt (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).