Auch flache Wasser sind tief / Gewässer im Garten sind schön, aber für Kleinkinder gefährlich
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auch ist - Gewässer bergen besonders für Kleinkinder
lebensbedrohliche Gefahren. Bereits flache Pfützen und Rinnsale
können zu schweren Hirnschäden oder zum Tod führen, wenn Kleinkinder
hineinstürzen. Der Grund dafür ist, dass viele Kleinkinder in solchen
Situationen ihren Kopf nicht heben können, in Panik geraten und das
Bewusstsein verlieren. Nicht nur Erziehungsberechtigte und Betreuer
sind zur Achtsamkeit aufgerufen. Auch Eigentümer sollten ihre
Gartengewässer kindersicher gestalten. Bei einem Unfall können sie
ansonsten zur Rechenschaft gezogen werden.
Sicherungspflicht von Gartengewässern
Laut Bundesgerichtshof muss jeder Grundstückseigentümer wirksame
und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder als
Folge ihrer Unerfahrenheit vor Unfällen zu schützen. Ob eine
Sicherungspflicht der Gartengewässer angezeigt ist, hängt aber vom
Einzelfall ab. So ist beispielsweise vom Eigentümer zu klären, ob
kleine Kinder in der Nachbarschaft wohnen oder aber zu Besuch kommen.
Vor allem sollten mit angrenzenden Nachbarn konkrete Absprachen zur
Umzäunung des Gewässers beziehungsweise der Gartengrenze festgelegt
werden.
Wassergewöhnungskurse als alternative Sicherheitsvorkehrung
Auf Kinder wirkt Wasser grundsätzlich anziehend und faszinierend.
Entsprechend sollten sie selbst in der Umgebung von flachen Gewässern
nie aus den Augen gelassen werden. Als zusätzliche und alternative
Sicherheitsvorkehrung können Eltern gemeinsam mit ihrem Nachwuchs
spezielle Wassergewöhnungskurse besuchen. Noch bevor sie richtig
schwimmen können, lernen Kinder dort frühzeitig wichtige Bewegungen
und lebensrettendes Verhalten im Wasser.
Unfallversicherung tritt im Ernstfall ein
"Ertrinkungsunfälle geschehen leider auch bei den wachsamsten
Eltern. Denn auch Umzäunungen gewähren keinen hundertprozentigen
Schutz vor Unfällen im Wasser", so Jens Lison, Vorstand der Zurich
Versicherung. "Für den Ernstfall wichtig ist in jedem Fall eine
private Kinderunfallversicherung. Sie sorgt bei bleibenden Schäden
mit einer Kapitalsumme oder Rente für eine lebenslange finanzielle
Absicherung des Kindes."
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Datum: 01.07.2010 - 10:40 Uhr
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