Wohlfahrtsverbände missbrauchen Ehrenämter für Billigjobs - CDU-Bundestagsabgeordneter Grübel fordert Gesetzesänderung
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oder Deutsches Rotes Kreuz missbrauchen nach Recherchen des
ARD-Magazins "Panorama" die abgabenrechtlich begünstigte
Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt zum Einsparen von Lohnkosten.
Der Trick: Ein Teil des Lohns wird als steuer- und abgabenbefreite
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche (sogenannte
"Übungsleiterpauschale") deklariert. Nur für den Rest, meist ein
Billiglohn, zahlen die Arbeitgeber Sozialabgaben. Dadurch reduzieren
sie ihre Sozialabgaben auf ein Minimum. Denn diese
Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche ist nach dem
Einkommenssteuergesetz bis zu einer Summe von 2100 Euro im Jahr
steuer- und sozialabgabenbefreit.
Durch derartige Praktiken schaffen die Wohlfahrtsverbände nach
"Panorama"-Recherchen Beschäftigungsverhältnisse ohne ausreichenden
Sozialversicherungsschutz. Adalbert Evers, Professor für
Vergleichende Gesundheits- und Sozialpolitik an der Universität
Gießen, stellt fest, dass es so zu beträchtlichen Steuereinbußen,
Mindereinnahmen für die Sozialkassen und einer Verdrängung regulärer
Beschäftigungsverhältnisse komme.
"Die Wohlfahrtsverbände nutzen offensichtlich eine
Regelungslücke", moniert auch der Vorsitzende des Unterausschusses
Bürgerschaftliches Engagement im Deutschen Bundestag, Markus Grübel
(CDU). Er fordert vom Finanzministerium eine Änderung des
Einkommenssteuergesetzes, um eine Lohnzahlung in Verbindung mit einer
Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter auszuschließen.
Das Bundesfinanzministerium erklärt, es lägen keine Erkenntnisse über
solche Lohnkombinationen vor. Es sei Aufgabe der Finanzbehörden,
"etwaigem Gestaltungsmissbrauch" nachzugehen. Anlass zu einer
Nachbesserung des Gesetzes sehe man nicht.
Dass diese Missbrauchspraxis tatsächlich weit verbreitet ist,
belegen "Panorama"-Recherchen. Auf Nachfrage bestätigen mehrere
große Wohlfahrtsverbände, die Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt
zu nutzen, um Löhne im Niedriglohnbereich aufzustocken. Bei
bestimmten Tätigkeiten, so die Sprecherin des Deutschen
Caritasverbandes, Claudia Beck, sei es rechtlich möglich und
zulässig, eine geringfügige Beschäftigung (Minijobs bis 400 Euro) mit
einer Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt zu verbinden, um
Angebote "unter schwierigen wirtschaftlichen Bedingungen anbieten zu
können".
Auch bei der Diakonie wird die Kombination von Minijob und solchen
Aufwandsentschädigungen genutzt. Die Bruderhaus-Diakonie in
Reutlingen gibt gegenüber "Panorama" zu: "Es ist eine
Steuerfreigrenze oder eine Sozialversicherungsgrenze, die der
Gesetzgeber eingeräumt hat, und insofern wäre ja ein Arbeitgeber
dumm, wenn er so etwas nicht mit ausschöpfen würde."
Genaue Angaben über die Häufigkeit derartiger Gehaltskonstrukte
macht indes keiner der angefragten Verbände. Das Diakonische Werk
teilt dazu mit, man erhebe keine Statistik über die Anzahl solcher
Ehrenamtlicher.
"Panorama": Donnerstag, 1. Juli, 21.45 Uhr, Das Erste
Mehr Informationen zur Sendung finden Sie unter
www.daserste.de/panorama
1. Juli 2010
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Datum: 01.07.2010 - 11:07 Uhr
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