Glaubwürdigkeit und Rechtmäßigkeit der Mieterschutzverordnung stehen infrage

Glaubwürdigkeit und Rechtmäßigkeit der Mieterschutzverordnung stehen infrage

ID: 2204625

Haus& Grund Hessen zur geplanten Verlängerung der Verordnung um zunächst nur ein Jahr



(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)(Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Frankfurt/ Wiesbaden, 13. Oktober 2025 - Die Landesregierung plant aktuell, die Ende November auslaufende Mieterschutzverordnung nur um ein Jahr zu verlängern. Zugleich ist ein Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass der Frankfurter Wohnungsmarkt nicht mehr angespannt ist - und soll offenbar nicht verwendet werden. Für Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, ein klares Zeichen, dass Verhältnismäßigkeit und Glaubwürdigkeit der Mieterschutzverordnung nicht mehr gewahrt sind.



"Wenn ein von der Landesregierung in Auftrag gegebenes Gutachten zu dem Ergebnis kommt, dass in einer Kommune kein angespannter Wohnungsmarkt vorliegt, dann ist die Landesregierung auch in der politischen Pflicht, dieses Ergebnis anzuerkennen - selbst wenn es sich um die Stadt Frankfurt am Main handelt", sagt Ehrhardt. "Dass eine solche Entwicklung in Frankfurt zutage tritt, ist nicht überraschend, insbesondere aufgrund des signifikanten Anstiegs der Gehälter im Vergleich zu den Nettokaltmieten."



Ehrhardt zum Umgang der Landesregierung mit den Erkenntnissen: "Da durch die Mieterschutzverordnung ein Eingriff in die Eigentumsfreiheit der Vermieter erfolgt, ist vorgesehen, dass ein wissenschaftliches Gutachten die Einhaltung der Verfassungsmäßigkeit und Eignung der gesetzlichen Kriterien für die Ausweisung von Gebieten gewährleisten soll, in denen die Mietpreisbremse angewendet werden kann. Ein Ignorieren der Ergebnisse offenbart jedoch, dass die verfassungsgemäße Grundlage der Verordnung nicht mehr gewahrt sein kann.



Die aktuelle Verlängerung der Mieterschutzverordnung ist ohnehin rechtlich angreifbar, da das zugrunde liegende Gutachten aus dem Jahr 2020 stammt und sich auf Zahlenmaterial aus den Jahren 2013 bis 2019 bezieht. Dies erfolgte aus dem Umstand heraus, dass aufgrund des Auslaufens der aktuellen Mieterschutzverordnung keine Zeit blieb, ein neues Gutachten fertigzustellen. Eine Verlängerung mit veraltetem Zahlenmaterial zu begründen, ist allerdings nicht zulässig. Die Verlängerung der Mieterschutzverordnung könnte daher realistischerweise rechtlich zu Fall gebracht werden."





Nachdem die Mieterschutzverordnung nunmehr zehn Jahre in Hessen wirke, sei festzustellen, dass keine Verbesserung stattfinde, so Ehrhardt. "Mietpreisregulierungen schrecken vielmehr Investoren ab und gefährden damit den dringend benötigten Wohnungsbau. Daher ist es unbedingt geboten, diese nicht fortzuführen."



Zum Hintergrund: Die hessische Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Mietpreisbremse verlängert werden soll. Zunächst soll nun die bestehende Verordnung verlängert werden, ohne ein neues Gutachten über die Frage einzuholen, in welchen Kommunen es überhaupt einen angespannten Wohnungsmarkt gibt. Innerhalb dieses einen Jahres soll dann die neue Begutachtung erfolgen. Ein bürokratischer Vorgang, der erhebliche Steuergelder verschlingt.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unter Berücksichtigung der positiven Beschäftigungseffekte in weiteren Branchen sichern oder schaffen diese Investitionen jährlich rund 135.000 Arbeitsplätze in Hessen.



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Datum: 13.10.2025 - 15:00 Uhr
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Bau & Immobilien



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