Dr. Stoll & Sauer klagt gegen Ford: Brandgefahr beim Kuga Plug-in-Hybrid / EU warnt vor Kurzschlüssen in Batterien
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(ots) - Nach monatelanger Hängepartie um die Hochvoltbatterien des Ford Kuga Plug-in-Hybrid zieht die Verbraucherkanzlei Dr. Stoll & Sauer vor Gericht. Beim Landgericht Hildesheim wurde Klage gegen die Ford-Werke GmbH und das verkaufende Autohaus eingereicht. Es geht um die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Hintergrund ist die weiterhin bestehende Brandgefahr durch defekte Batteriezellen. Trotz Rückrufs und angekündigtem Software-Update hat der Hersteller bis heute keine dauerhafte Lösung präsentiert. Betroffene Kunden müssen ihr Fahrzeug teilweise ohne Lademöglichkeit betreiben und verlieren an Reichweite und Wert. In der kostenlosen Ersteinschätzung im Ford-Online-Check prüft (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/dr-stoll-sauer-klagt-gegen-ford-brandgefahr-beim-kuga-plug-hybrid#paragraph--id--22017) Dr. Stoll & Sauer die rechtlichen Möglichkeiten betroffener Ford-Kuga-Halter. Weitere Klagen sind in Vorbereitung. Dr. Stoll & Sauer hat knapp 150 Beratungen durchgeführt.
Klage gegen Ford: Sicherheitsrisiko und Rechtsverletzung
Nach einem vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) am 19. März 2025 angeordneten Rückruf (KBA-Nr. 14793R, Ford-Code 24S79) besteht beim Modell Kuga Plug-in-Hybrid der Baujahre 2019-2023 Brandgefahr infolge eines Produktionsfehlers an der Hochvoltbatterie.
Laut dem EU-Warnsystem Safety Gate droht durch beschädigte Batterieabscheider ein interner Kurzschluss, der zu Fahrzeugbränden und Leistungsverlusten führen kann.
Nach Medienberichten - unter anderem von Auto Motor und Sport (22. März 2025) und Auto Service Praxis (25. März 2025) - will Ford das Problem durch ein Software-Update des Batteriesteuergeräts mindern. Die Maßnahme soll Anomalien in der Batterie frühzeitig erkennen und bei Gefahr den Ladevorgang unterbrechen.
Ein vollständiger Rollout dieser Lösung ist bislang nicht bestätigt. Ford rät in seinen Schreiben weiterhin davon ab, die Batterie zu laden, und empfiehlt, das Fahrzeug ausschließlich im Benzinbetrieb zu nutzen.
Der Mandant der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert nun am Landgericht Hildesheim die Rückabwicklung des Kaufvertrags über 30.612 Euro und Schadensersatz.
Wesentliche Punkte der Klage:
- Rückabwicklung und Schadensersatz: Rückgabe des Fahrzeugs gegen Kaufpreiserstattung (Zug um Zug) und Feststellung weiterer Ersatzpflicht von Ford.
- Deliktische Haftung: Ford habe gegen europäische Typengenehmigungsvorschriften (VO 2018/858) und das vorgeschriebene Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 9001:2015 verstoßen.
- Produktsicherheitsverstoß: Die Batterie entspreche nicht den Sicherheitsanforderungen des Produktsicherheitsgesetzes (§ 3 ProdSG) sowie der Normen DIN EN 62619:2017 und VDE-AR-E 2510-50:2017.
- Sachmangel: Nach § 434 BGB liegt ein erheblicher Mangel vor. Eine Nachbesserung sei unzumutbar, da das Software-Update die Brandgefahr nicht beseitige.
- Annahmeverzug: Ford und das Autohaus verweigerten die Rücknahme des Fahrzeugs.
Rechtliche Bewertung des Ford-Kuga-Falls durch Dr. Stoll & Sauer
Die Kanzlei sieht im Verhalten des Herstellers eine schwerwiegende Verletzung von Verbraucherschutz- und Sicherheitsvorschriften.
Ford hat aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Fahrzeuge verkauft, die nachweislich nicht den EU-Vorgaben zur Produktsicherheit entsprechen. Das Risiko eines Batteriebrandes ist daher real - und bislang nicht behoben. Die Klage soll klären, ob Ford trotz Rückruf und unzureichender Software-Updates weiterhin in der Verantwortung steht. Verbraucher haben Anspruch auf ein sicheres und mangelfreies Fahrzeug.
Betroffene Halter eines Kuga Plug-in-Hybrid sollten ihre Ansprüche prüfen - insbesondere dann, wenn sie durch das Ladeverbot, eingeschränkte Reichweite oder Wertverlust wirtschaftliche Nachteile erleiden. In der kostenlosen Ersteinschätzung im Ford-Online-Check werden die rechtlichen Möglichkeiten betroffener Ford-Kuga-Halter geprüft.
Hintergrund: Rückruf und Kulanzangebot ohne Lösung
- Rückrufbeginn: 19. März 2025 (KBA 14793R / Ford 24S79).
- Betroffene Fahrzeuge: weltweit rund 196.000 - in Deutschland etwa 56.000.
- Gefahr: interner Kurzschluss in der Hochvoltbatterie kann Brand auslösen.
- Übergangslösung: Software-Update versetzt Batterie in Schutzmodus; Laden wird untersagt.
- Kulanzangebot: Ford bot im Juni 2025 lediglich eine einmalige Zahlung von 120 Euro an - eine technische Reparatur blieb aus.
Brandgefahr auch bei Mercedes und Porsche
Die zunehmende Zahl an Rückrufen zeigt: Technische Mängel an Hochvoltbatterien sind kein Einzelfall, sondern ein systemisches Problem der E-Mobilität. Mercedes und Porsche stehen in der Kritik.
- Mercedes-Benz EQA und EQB (Baujahre 2021-2024):
Das KBA veröffentlichte am 13. Februar 2025 einen Rückruf wegen Brandgefahr durch defekte Batteriemodule. Betroffen sind ca. 3.100 Fahrzeuge in Deutschland. Auch hier will Mercedes das Problem lediglich mit einem Software-Update lösen - ohne Austausch der Hochvoltbatterie. Weitere Informationen finden sich in den Mercedes-News (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/mercedes-ruft-eqa-und-eqb-wegen-brandgefahr-der-hochvoltbatterie-zurueck).
- Porsche Taycan:
Neben Reichweitenproblemen häufen sich Hinweise auf plötzliche Leistungsverluste, Probleme mit der Ladeleistung, mögliche Defekte an Fahrwerk und Rädern - in Foren berichten Betroffene bereits über bevorstehende Werkstattaktionen. Weitere Informationen finden sich in den Porsche-News (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/brandgefahr-bei-e-porsche-taycan-dringender-werkstattaufruf-schreckt-kunden-auf).
Rechte der Verbraucher bei Problemen mit Hochvoltbatterie
Ein solcher sicherheitsrelevanter Mangel begründet in vielen Fällen rechtliche Ansprüche - insbesondere dann, wenn die Herstellerlösung (z. B. Software-Update) nicht zur nachhaltigen Beseitigung des Problems führt oder weitere Nachteile entstehen.
Mögliche Ansprüche sind:
- Nachbesserung durch Reparatur oder Austausch der Batterie.
- Minderung des Kaufpreises.
- Rücktritt vom Kaufvertrag / Rückabwicklung.
- Schadensersatz, z. B. für Nutzungsausfall oder zusätzliche Benzinkosten.
- Wichtig: Auch Leasingnehmer können Ansprüche geltend machen, da sie bei Sachmängeln ähnliche Rechte wie Käufer haben.
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Fahrzeughaltern - egal ob Ford, Mercedes oder Porsche - zur rechtlichen Prüfung der individuellen Situation. Wer ein E-Auto gekauft hat, darf erwarten, dass es sicher und mangelfrei funktioniert. Wer einen Wertverlust oder Einschränkungen der Reichweite hinnehmen muss, in Unsicherheit fährt oder eine Gefahrenquelle in der Garage stehen hat, sollte handeln. Mit der Klage gegen Ford setzt die Kanzlei ihre konsequente Linie fort, Verbraucher bei Mängeln in der E-Mobilität zu unterstützen. Hier geht es zur kostenloses Ersteinschätzung im E-Mobilitäts-Online-Check (https://www.dr-stoll-kollegen.de/news-urteile/e-mobilitaet/dr-stoll-sauer-klagt-gegen-ford-brandgefahr-beim-kuga-plug-hybrid#paragraph--id--22017).
Dr. Stoll & Sauer zählt zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine der führenden Kanzleien im Verbraucherschutz. Mit 18 Anwälten und Fachanwälten berät die Kanzlei Mandanten an den Standorten Lahr, Stuttgart und Ettenheim in zentralen Rechtsgebieten. Besonders spezialisiert ist sie auf Bank- und Kapitalmarktrecht, den Abgasskandal, Arbeits-, Verkehrs-, IT-, Versicherungs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und handelten für 260.000 Verbraucher einen Vergleich über 830 Millionen Euro aus. Aktuell führen sie in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG - mit einem ersten Erfolg in der ersten Instanz. Darüber hinaus vertreten Anwälte der Kanzlei Kläger in der Sammelklage zum Facebook-Datenleck gegen den Tech-Konzern Meta in Deutschland.
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Datum: 15.10.2025 - 16:21 Uhr
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