BGH-Entscheidung - Ginkgo in Lebensmitteln unzulässig

BGH-Entscheidung - Ginkgo in Lebensmitteln unzulässig

ID: 220568
(ots) - Mit Urteil vom heutigen Tage hat der
Bundesgerichtshof entschieden, dass Ginkgo nicht in Lebensmitteln
eingesetzt werden darf. "Wir sehen die Verwendung arzneilich
wirksamer Bestandteile in Lebensmitteln kritisch. Eine derartige
Unschärfe zwischen Arznei- und Lebensmitteln kann auch nicht im Sinne
des Verbraucherschutzes sein", begrüßt Prof. Michael Habs,
Geschäftsführer bei Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG, Karlsruhe,
Hersteller von EGb 761® (Tebonin®, apothekenpflichtig), das
BGH-Urteil (Az: I ZR 19/08).

Anstoß der heutigen Revisionsverhandlung vor dem BGH war die
Frage, ob das Erfrischungsgetränk "Carpe Diem - Ginkgo" mit einem
angegebenen Ginkgo-Extrakt Gehalt von 0,02 % verkehrsfähig ist.

Ein spezieller Ginkgo-Extrakt (EGb 761®) ist in Deutschland als
Arzneimittel zugelassen. Wirksamkeit und Verträglichkeit sind in
großen klinischen Studien belegt. Durch den Herstellungsprozess
werden potentiell schädliche Substanzen aus dem Extrakt entfernt.
Dies ist bei der Verwendung von Blättern oder ungenügend definierten
Extrakten nicht zu erreichen.

Durch gleichzeitiges Anbieten von Ginkgo in Lebens- und
Arzneimitteln besteht aus Sicht der Firma Schwabe die Gefahr, dass
dem Verbraucher suggeriert wird, Lebensmittel mit Ginkgo-Zusatz und
zugelassene Ginkgo-Präparate seien gleichwertig in ihrer Wirkung.
Diese vermeintliche Gleichstellung kann den Konsumenten in die Irre
führen. Ein wirksames Arzneimittel muss nämlich regelmäßig und in
einer ausreichenden Dosierung eingenommen werden, um eine Wirkung auf
die geistige Leistung zu entfalten. Lebensmittel mit nicht bekannten
Wirkstoffgehalten - zumeist unterdosiert - können dies nicht leisten.

Tebonin® ist ein pflanzliches Arzneimittel zur Behandlung bei
nachlassender mentaler Leistungsfähigkeit. Es enthält den patentiert


hergestellten Ginkgo-Spezialextrakt EGb 761®, der von Dr. Willmar
Schwabe GmbH & Co. KG entwickelt wurde.

Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG ist ein weltweit führendes
Unternehmen in der Entwicklung und Herstellung pflanzlicher
Arzneimittel (Phytopharmaka). Die Unternehmensgruppe beschäftigt über
3.000 Mitarbeiter auf allen 5 Kontinenten, Sitz der Zentrale ist
Karlsruhe.



Pressekontakt:
Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG
Willmar-Schwabe-Str. 4
76227 Karlsruhe
Otto Ahlmann
Kommunikation und Neue Medien
Telefon (0721) 4005 379
Telefax (0721) 4005 630
info@schwabe.de

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Datum: 01.07.2010 - 13:30 Uhr
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