Die Rechtsschutzversicherung ist gerade dann notwendig, wenn der Gürtel eng geschnallt ist
Viele Bürger scheuen davor, ihre Rechte mit einem Rechtsanwalt oder vor Gericht geltend zu machen. Zu großist die Sorge, die Kosten für das Verfahren tragen zu müssen. Hier setzt die Rechtsschutzversicherung an.

(firmenpresse) - Viele Bundesbürger müssen den Euro dreimal umdrehen. Zu geringes Einkommen, zu hohe Kosten für den Lebensunterhalt oder Arbeitslosigkeit können dafür sorgen, dass es am Monatsende deutlich knapp werden kann. Daher stellt sich so manch ein Versicherungsnehmer die Frage, ob er sich von kostspieligen Versicherungen trennen soll. Auf dem Prüfstand steht dabei auch die Rechtsschutzversicherung. Ist dieses wirklich sinnvoll?
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Gerade als Bezieher von staatlichen Leistungen kann eine Rechtsschutzversicherung schon nützlich sein, denn nicht selten muss man auf zermürbende Art und Weise um sein Recht kämpfen. Denn schließlich kommt immer wieder das Gefühl auf, dass sich staatliche Bedienstete eher Willkür bei Entscheidungsfindungen walten lassen.
So muss ein ALG-II-Empfänger nicht ohne weiteres einen Hausbesuch durch einen Mitarbeiter der zuständigen Sozialbehörde dulden. Denn von dieser Seite muss erst einmal ein triftiger Grund oder Verdacht vorliegen, der an der finanziellen Situation Zweifel offen lässt. Auch dürfen sich Mitarbeiter der Sozialbehörden bei Nachbarn oder Vermieter nicht über die finanziellen Verhältnisse erkundigen. Betroffene sollten sich dagegen auch wehren.
Arbeitslos und Auto fahren? Das passt nach Meinung der einen oder anderen Behörde auch nicht wirklich zusammen, denn das Arbeitslosengeld II stellt lediglich eine Grundsicherung dar. Und Autofahren passt da so gar nicht rein. Aber das Sozialgericht Aurich hat nach einem langen Verfahren geurteilt, dass ein ALG-II-Empfänger nicht ohne weiteres sein Auto verkaufen muss. Sofern es sich um ein angemessenes Gefährt handelt, also um ein Mittelklassefahrzeug ohne besonderen Luxus. Nach Ansicht der Richter ist ein Auto gerade auf dem Land notwendig, da der öffentliche Personennahverkehr sehr eingeschränkt ist.
Ein Neugeborenes hat auch Anspruch auf ein eigenes Bett, einen Kinderwagen und eine Erstausstattung mit Babykleidung. Dieses kann in der Regel bei bedürftigen Familien nicht aus dem laufenden Einkommen bestritten werden. Deshalb ist nach Ansicht des Landessozialgerichtes Rheinland-Pfalz auch eine Einmalleistung des ALG-II-Trägers dringend notwendig. Dieser Anspruch des Leistungsempfängers umfasst den Bedarf an allen Wohnungsgegenständen, die eine geordnete Haushaltsführung unter angemessen bescheidenen Verhältnissen gestatten.
Vielfach bedarf es einer langen juristischen Auseinandersetzung, um Recht zu bekommen. Oftmals lassen sich die Behörden nicht auf die bloßen Argumente der Leitungsbezieher ein, in vielen Fällen muss juristischer Rat her. Nicht selten landen Verfahren, die eigentlich Kleinigkeiten zum Gegenstand haben, vor dem Sozialgericht. Doch ohne Rechtsschutzversicherung verzicht so mancher Bürger auf die Durchsetzung seiner Interessen. Zu aufwendig und teuer, so die gängige Meinung. Also ein gutes Argument für die Rechtsschutzversicherung.
Bildquelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt, www.pixelio.de
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