Die Pferdeversicherung als Schutz für Ross und Reiter

Die Pferdeversicherung als Schutz für Ross und Reiter

ID: 220676

Ein Pferd kann durch einen Tritt schnell jemanden verletzen. Aber auch eine Krankheit oder ein Unfall können im Lebens des Pferdes auftreten. Hier schützt optimal die Pferdeversicherung.



Die Pferdeversicherung als Schutz für Ross und ReiterDie Pferdeversicherung als Schutz für Ross und Reiter

(firmenpresse) - Pferde gehören zu unseren Haustieren, sind aber vom Wesen her so genannte Fluchttiere. Sie sind scheu und schreckhaft. Auch wenn sich der Mensch die Eigenschaften des Pferdes zum Nutzen gemacht hat, bleibt ein Pferd unberechenbar. Durch das Verhalten eines Pferdes kann es in alltäglichen Situationen zu Unfällen oder Schäden kommen. Diese sind in der Regel auch nicht vorhersehbar. Der beste Schutz vor den Kosten oder Schadensersatzforderungen ist die Pferdeversicherung.

Informationen zur Pferdeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdeversicherung.html

So ein Pferd kann auf den weniger Tierbegeisterten Mitmenschen schon bedrohlich wirken, allein die Größe macht es aus. Durch die Unberechenbarkeit des Pferdes kann ein Schreck schnell einen Schaden verursachen oder einen Menschen verletzen. Gut beraten ist der Pferdehalter, wenn im Rahmen der Pferdeversicherung auch die Haftpflicht integriert ist. Für alle Schäden, die ein Pferd verursacht, haftet nämlich der Pferdehalter, ungeachtet, ob er am Schaden selber passiv oder aktiv beteiligt ist. Je nach Schwere des Schadens oder der Verletzung eines Dritten kann so etwas schon existenziell bedrohlich enden.

Im Krankheitsfall ist schnell die Notwendigkeit einer Operation gegeben. Die Kosten können mehrere tausend Euro betragen. Mit der Pferde-Operationsversicherung können die Kosten für eine Operation infolge einer Krankheit oder eines Unfalls zu 100 Prozent übernommen werden. Die freie Tierarzt- und Klinikwahl gehören zu den Leistungen der Pferdeversicherung. Die Tierarztgebühren werden bis zum 2-fachen Satz der Gebührenordnung übernommen.

Nicht immer muss durch den Krankheitsfall eine Operation erfolgen. Auch für die Heilbehandlung selber bietet die Pferdeversicherung den geeigneten Schutz für das Pferd mit der Pferdekrankenversicherung. Diese erstattet die Kosten für die ambulante oder stationäre tierärztliche Heilbehandlung sowie für Arznei- und Verbandsmittel oder auch Labor- und Röntgenuntersuchungen. Die Kosten werden im Rahmen der Gebührenordnung für Tierärzte beim 1-fachen Satz mit 60 Prozent erstattet.



Auch eine Reiterunfallversicherung kann sinnvoll sein. Bietet sie doch den Unfallschutz für die Reiter des versicherten Pferdes. Mit Todesfall- und Invaliditätssumme beinhaltet sie Schutz für den Reiter bei allen Unfällen, die beim Reiten auftreten können. Auch Bergungskosten und Unfall-Krankenhaustagegeld sind Bestandteil der Leistungen dieser Pferdeversicherung.

Es ist wichtig, sich schon bei der Anschaffung eines Pferdes über die Notwendigkeit der einzelnen Absicherungsmöglichkeiten Gedanken zu machen, denn beim Übernahmevertrag ab dem Verlassen des Hofes, also bei der Abholung des Pferdes, gehen alle Risiken auf den neuen Pferdehalter über. Und die ersten Gefahren lauern schon, wenn das Pferd sich aus seiner gewohnten Umgebung heraus nun mit völlig unbekannten Gegebenheiten zurechtfinden muss, wie z. B. beim Transport im Pferdeanhänger.


Bildquelle: Günter Havlena, www.pixelio.de
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Datum: 01.07.2010 - 14:47 Uhr
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