Leise rieselt das Laub im Herbst - Räumpflicht und Haftungsfragen bei Laubunfällen

Leise rieselt das Laub im Herbst - Räumpflicht und Haftungsfragen bei Laubunfällen

ID: 2207040

Bei Laubunfällen stellt sich die Haftungsfrage, wenn die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht erfüllt ist. Davor warnt die Verbraucherorganisation GVI.



GVI weist auf Räumpflicht im Herbst hin (© KI-generiertes Bild mit Stable Diffusion) (© )GVI weist auf Räumpflicht im Herbst hin (© KI-generiertes Bild mit Stable Diffusion) (© )

(firmenpresse) - 24.10.2025: Die Herbstblätter hängen noch an den Bäumen. Bald werden Straßen und Gehwege mit Laub bedeckt sein. In Verbindung mit Feuchtigkeit und unter Druck können die Blätter einen gefährlichen Schmierfilm auf den Straßen bilden. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt den Städten und Gemeinden, wird aber auf die anliegenden Grundstückseigentümer übertragen. Bei Laubunfällen stellt sich die Haftungsfrage, wenn die Reinigungspflicht bzw. Räumpflicht nicht erfüllt ist. Davor warnt die Verbraucherorganisation GVI.

Die Reinigungs- bzw. Räumpflicht von Gehwegen ist mit der Haftungsfrage der Schneeräumpflicht vergleichbar. Hauseigentümer bzw. Mieter sind verpflichtet, Gehwege vom Laub zu befreien. "Auch bei vermieteten Objekten haften Eigentümer bei Laubunfällen, es sei denn, die Pflicht wurde den Mietern im Mietvertrag übertragen", so GVI-Präsident Siegfried Karle. Auch beim Thema Laub müssen Nachbarn Beeinträchtigungen hinnehmen. Sie sind zur Beseitigung des vom Wind auf ihr Grundstück gelangten Herbstlaubs verpflichtet. Details regelt das Nachbarschaftsrecht.

Kommt es nach Laubunfällen zu einem Haftpflichtfall, übernehmen Privathaftpflichtversicherungen und Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen die Regulierung der Haftungsfrage. "Um eine ausreichende Deckung zu gewährleisten, sollte die Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro abgeschlossen werden, besser noch höher", betont der Experte.

Erläuterungen zur Haftungsfrage bei Laubunfällen und Hinweise zum Nachbarschaftsrecht stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik "Gratis" zur Verfügung. Dort finden sich auch die Tipps "Räumpflicht und Streupflicht". Zur Überprüfung einer bestehenden Haftpflichtversicherung steht unter der Rubrik "Gratis" ebenfalls der kostenlose "Versicherungs-Check" zur Verfügung.



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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es, den Verbrauchern zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarktbesser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 24.10.2025 - 09:20 Uhr
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