LG Nürnberg: Nürnberger Versicherung zahlt Krankentagegeld i.H.v. 5.000,- Euro an Versicherten
ID: 2207250
Die Nürnberger Krankentagegeldversicherung hat nach Einschaltung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft vor dem Landgericht Nürnberg einen Vergleich geschlossen, der eine Zahlung von 5.000,- Euro vorsieht.
Der Versicherungsnehmer hatte seit mehreren Jahren eine private Krankenversicherung. Diese beinhaltete eine Krankentagegeldversicherung. Anfang 2022 erkrankte der Versicherungsnehmer an einer depressiven Episode. Die Nürnberger zahlte zunächst das versicherte Krankentagegeld, ließ dann aber den Versicherten gutachterlich untersuchen.
Gutachten führt zur Leistungsablehnung
Der Gutachter der Versicherung kam zu dem Ergebnis, dass die der Versicherungsnehmer zwar nur vorübergehend erkrankt und nicht dauerhaft berufsunfähig sei. Die Leistungen wurden daraufhin von der Nürnberger eingestellt und dies mit mehreren Obliegenheitsverletzungen begründet.
Mandatierung von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft
Der Versicherungsnehmer wandte sich hilfesuchend an die auf Versicherungsrecht spezialisierte, bundesweit tätige Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., kam nach einer intensiven Prüfung des Falls zu dem Ergebnis, dass die Leistungsverweigerung rechtsfehlerhaft sein dürfte. Nachdem die Versicherung eine außergerichtliche Einigung abgelehnt hat, haben L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Klage vor dem Landgericht Nürnberg eingereicht.
Klageverfahren vor dem Landgericht Nürnberg
Bereits vor dem Gerichtstermin konnten sich die Parteien auf einen Vergleich einigen, der eine Zahlung in Höhe von 5.000,- Euro an den Versicherungsnehmer zur Abgeltung des Versicherungsfalls vorsieht. Da unsere Mandantschaft ein langwieriges Klageverfahren vermeiden wollte und die Erfolgsaussichten durchaus offen waren, war sie damit vollauf zufrieden.
„Wir freuen uns, dass das Verfahren erfolgreich beendet werden konnte und unsere Mandantschaft eine weitere Zahlung erhalten hat. Wir als Rechtsanwälte von L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft sind überzeugt davon, dass es sich lohnen kann, wenn Leistungsablehnungen von Fachanwälten geprüft werden,“ freut sich Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A.
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Datum: 26.10.2025 - 11:59 Uhr
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