Vogelgrippe: Region Hannover ordnet Aufstallung an

Vogelgrippe: Region Hannover ordnet Aufstallung an

ID: 2208325

Allgemeinverfügung gilt ab dem 31. Oktober 2025 für Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel



(PresseBox) - Im gesamten Bundesgebiet hat es in den vergangenen Wochen zahlreiche Fälle von Vogelgrippe gegeben. Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat die Region Hannover jetzt eine Allgemeinverfügung angeordnet, die ab dem 31. Oktober 2025 bis Widerruf gilt.

Was bedeutet das?

Sämtliches in der Region Hannover gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in Haltungen mit mehr als 50 Stück Geflügel ist ab sofort in geschlossenen Ställen zu halten oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gesicherten, dichten Abdeckung besteht und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss (Schutzvorrichtung).

Netze oder Gitter dürfen zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimeter aufweisen.

Gibt es Ausnahmen von der Aufstallung?

Diese können auf Antrag genehmigt werden, soweit eine Aufstallung wegen der bestehenden Haltungsverhältnisse nicht möglich oder eine artgerechte Haltung erheblich beeinträchtigt ist. Es muss sichergestellt sein, dass der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise weitestgehend vermieden wird und sonstige Belange der Tierseuchenbekämpfung nicht entgegenstehen. Bedarf für eine Ausnahmegenehmigung kann telefonisch unter 0511/616-22095 oder per Email über verbraucherschutz@region-hannover.de mitgeteilt werden.

Warum ordnet die Region die Verfügung an?

Grundlage zur Anordnung der Aufstallung gemäß Geflügelpest-Verordnung ist die Durchführung einer Risikobewertung. In der sollen unter anderem die örtlichen Gegebenheiten, das sonstige Vorkommen oder Verhalten von Wildvögeln, die Geflügeldichte, der Verdacht oder Ausbruch auf Geflügelpest im eigenen oder angrenzenden Kreis sowie die Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) berücksichtigt werden.



Der Risikobewertung der Region Hannover wurde dabei zugrunde gelegt, dass diese Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel ist und dass in der Region mehrere Flüsse und Feuchtgebiete vorhanden sind, in denen diese Vögel rasten. Bis zum heutigen Tag liegen für die Region Hannover neun vom FLI bestätigte Nachweise der Vogelgrippe bei gefundenen Wildvögeln vor.

Hintergrund: Am 20.10.2025 hatte das Friedrich-Löffler-Institut in seiner Risikoeinschätzung vor dem hohen Risiko des Wiederaufflammens der Geflügelpest in der heimischen Wildvogelpopulation und des neuen Eintrags von Geflügelpest-Viren mit dem Wildvogelzug gewarnt. In Deutschland hat die Anzahl der Ausbrüche beim Hausgeflügel insbesondere in den letzten zwei Wochen sprunghaft zugenommen. Diese Entwicklung lässt befürchten, dass die Gefährdungslage für das Hausgeflügel weiter zunehmen wird.

Was ist sonst noch zu beachten?

Die Region Hannover weist nochmal darauf hin, dass jede Geflügelhaltung registriert sein muss, auch die private Haltung von Geflügel. Noch nicht registrierte Geflügelhaltungen können telefonisch unter 0511/616-22095 oder per Email über verbraucherschutz@region-hannover.de mitgeteilt werden.

Weiterhin weist die Region Hannover darauf hin, dass bei der aktuellen Situation in den Wildvogelbeständen in allen Geflügelhaltungen die Beachtung von Hygienemaßnahmen sehr wichtig ist, um eine Einschleppung der Vogelgrippe zu verhindern.

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Datum: 30.10.2025 - 09:56 Uhr
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