Städte dulden illegales Gehwegparken: Abfrage der Deutschen Umwelthilfe zeigt massive Behinderungen

Städte dulden illegales Gehwegparken: Abfrage der Deutschen Umwelthilfe zeigt massive Behinderungen für den Fußverkehr

ID: 2209517

(ots) -
- Nur 33 von 105 Städten bestätigen, dass sie illegales Falschparken auf Gehwegen grundsätzlich nicht dulden
- Städte wie Braunschweig, Jena, Paderborn, Wuppertal oder Lübeck gefährden mit Restgehwegbreiten von 50 Zentimetern bis einem Meter Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl
- DUH fordert konsequente Ahndung und sofortiges Abschleppen von illegalen Gehwegparkern und ruft Bürgerinnen und Bürger auf, Falschparker zu melden, die Menschen behindern

Zahlreiche deutsche Städte dulden illegales Gehwegparken und nehmen damit die Gefährdung von Fußgängerinnen und Fußgängern in Kauf. Das zeigt eine bundesweite Abfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter 105 Städten. Nur 33 der 105 befragten Städte geben an, Falschparken auf Gehwegen grundsätzlich nicht zu akzeptieren. Dabei ist das Parken auf Gehwegen verboten und gefährlich - Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen werden dadurch oft auf die Fahrbahn gedrängt. Nahezu jeder fünfte Unfall innerorts mit verletzten Fußgängerinnen und Fußgängern oder Radfahrenden steht in Verbindung mit parkenden Autos. Trotzdem tolerieren viele Städte das illegale Gehwegparken mit zum Teil absurd schmalen Restgehwegbreiten.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Es ist skandalös, dass viele Städte wegschauen und illegales Gehwegparken hinnehmen. Wer auf dem Gehweg parkt, gefährdet Menschen und verhält sich gesetzeswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Juni 2024 bestätigt, dass Städte gefährliches Falschparken auf Gehwegen nicht systematisch dulden dürfen. Wir fordern die Städte auf, ihre Praxis zügig an die geltende Rechtslage anzupassen: Es braucht konsequente Kontrollen, Bußgelder und sofortiges Abschleppen der Falschparker. Solange die Städte ihrer Aufgabe nicht nachkommen, rufen wir alle Bürgerinnen und Bürger auf, Verstöße zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen."

Das Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten, sofern es nicht durch entsprechende Verkehrszeichen oder Parkflächenmarkierungen erlaubt ist. Offizielle Regelwerke schreiben vor, dass Gehwege mindestens 2,50 Meter breit sein müssen, damit Fußgängerinnen und Fußgänger ungehindert passieren können. Trotzdem räumen 35 Städte gegenüber der DUH ein, Gehwegparken selbst dann zu dulden, wenn nur 1,80 Meter oder teils deutlich weniger Platz bleibt und die falsch geparkten Fahrzeuge weder abzuschleppen noch ein Bußgeld zu verhängen. Alle anderen Städte haben entweder keine konkreten Werte übermittelt, verweisen pauschal auf die rechtlichen Grundlagen oder sprechen von Entscheidungen im Einzelfall.



Besonders fußgängerfeindlich ist die Stadt Jena. Die Stadt gibt an, falschparkende Fahrzeuge erst ab einer Restgehwegbreite von 50 Zentimetern abzuschleppen. Dies ist der mit Abstand niedrigste Wert, den eine Stadt in der Abfrage der DUH angibt. In Lübeck wird Gehwegparken teils bis zu einer Restgehwegbreite von 90 Zentimetern geduldet. Auch in Braunschweig, Paderborn, Wuppertal und dem saarländischen St. Ingbert dürfen Autos den Gehweg so blockieren, dass nur noch ein Meter Platz bleibt. Bottrop, Darmstadt, Duisburg, Gotha, Hagen, Recklinghausen und Schwerin tolerieren laut eigener Aussage unerlaubtes Gehwegparken bis zu 1,20 Meter Restbreite, Fürth, Ludwigshafen am Rhein und Halberstadt bis zu 1,30 Meter. Menschen mit Rollstuhl oder Kleinkinder auf dem Fahrrad sind dadurch gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Nach Rechtsauffassung der DUH ist eine solche systematische Duldung von zugeparkten Gehwegen rechtswidrig.

Obwohl in zahlreichen Städten weiter dringender Nachbesserungsbedarf besteht, reagierten einige Städte bereits auf die erste Auswertung der DUH zum illegalen Gehwegparken aus dem Jahr 2023: Göttingen, Magdeburg, Mainz und Aachen - die bei der letzten Auswertung mit besonders schmalen Restgehwegbreiten von nur 80 bis 90 Zentimetern auffielen - geben an, ihre Regelungen zu überarbeiten oder bereits geändert zu haben.

Links:

Zur Auswertung: https://l.duh.de/p251105

Pressekontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Robin Kulpa, Stellvertretender Leiter Verkehr und Luftreinhaltung
030 2400867-751, kulpa@duh.de

DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de

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