Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Kurzgutachten zu negativen Strompreisen
ID: 220955
Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Kurzgutachten zu negativen Strompreisen
Brüderle: "Abhilfemaßnahmen sind notwendig!"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit einer Kurzstudie die Ursachen für extrem hohe negative Strompreise am 3./4. Oktober 2009 untersucht. Die Studie ist auch Abhilfemaßnahmen für zukünftige Fälle nachgegangen. Durchgeführt hat die Studie das Energiewirtschaftliche Institut an der Universität zu Köln.
Im Fall von negativen Strompreisen an der Börse zahlt - nicht wie üblich - der Stromkäufer an den Verkäufer, sondern umgekehrt der Stromverkäufer an den Käufer für die Stromabnahme. Das Phänomen negativer Preise ist eng mit der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien verknüpft. Grundsätzlich wird die Stromerzeugung des konventionellen Kraftwerksparks flexibel an die aufgrund des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) vorrangig eingespeisten, volatilen Windstrommengen angepasst. Bei starkem Wind kann das Stromangebot allerdings stark ansteigen. Gleichwohl müssen auch dann Stromeinspeisung und
-abnahme aus Gründen der Systemstabilität zwingend ausgeglichen werden. In solchen Situationen kann es für Elektrizitätsversorgungsunternehmen wirtschaftlicher sein, negative Preise zu zahlen, als Kraftwerke zur Ausregelung herunterzufahren.
Die Studie hat ermittelt, dass am 3./4. Oktober 2009 im Wesentlichen das Zusammentreffen zweier Faktoren der Grund für die Extrempreise von bis zu -500 Euro/Megawattstunde war: Die Stromnachfrage war in den frühen Morgenstunden des 4.10.2009 feiertagsbedingt ohnehin niedrig. Hinzu kamen wetterbedingt große Mengen Windstrom, die den Strompreis zusätzlich gedrückt haben.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Rainer Brüderle: "Negative Strompreise sind grundsätzlich ein wichtiges Element, um die Effizienz des Strommarktes zu unterstützen und Trägheiten der Marktreaktion offenzulegen. Sie bieten zudem Anreize für den notwendigen Strukturwandel, zum Beispiel für Investitionen in flexiblere Kraftwerke. Die Extrempreise vom 4.10.2009 sind aber wie ein Warnschuss. Sie führen drastisch vor Augen, dass es in der deutschen Stromerzeugungslandschaft in einzelnen Situationen zu massiven Schieflagen kommen kann. Die Leidtragenden sind dann die Verbraucher. Denn letztlich werden die Kosten, die mit den negativen Preisen einhergehen, auf sie umgelegt. Wir müssen diesen Warnschuss ernst nehmen. Denn mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien, den wir alle wollen, werden derartige Situationen tendenziell häufiger auftreten. Deshalb sind Abhilfemaßnahmen notwendig."
Als Maßnahmen zur Erhöhung der Systemflexibilität schlägt das Kurzgutachten die folgenden Punkte vor:
- stärkere Marktorientierung des Fördersystems für Erneuerbare Energien,
- Verkürzung der Ausschreibungsfristen für Regelenergieprodukte und Korrespondenz mit Handelszeiträumen des Spotmarktes,
- Erweiterung der Vermarktungsoptionen auf Termingeschäfte für gut prognostizierbare Erneuerbare Energien.
Bundeswirtschaftsminister Brüderle: "An einem weiteren Ausbau der Erneuerbaren führt für Deutschland kein Weg vorbei. Genau so wenig können sich Verbraucher und der Wirtschaftsstandort Deutschland hierbei aber unwirtschaftliche Lösungen leisten. Für mich ist die Schlussfolgerung klar: Mittelfristig müssen wir den Strom aus Erneuerbaren Energien bedarfsgerechter einspeisen und an den Wettbewerbsmarkt heranführen. Strom aus Erneuerbaren muss marktfähig werden. Das ist für mich auch die Marschroute im Rahmen der Gespräche zur zukünftigen Ausgestaltung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes."
Der vollständige Titel der Kurzstudie lautet: "Analyse der Ursachen für negative Strompreise am 3./4. Oktober 2009 und möglicher Abhilfemaßnahmen".
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Datum: 01.07.2010 - 20:47 Uhr
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