Gilt die neue Pflicht zur Zeiterfassung auch für mein Unternehmen?
ID: 2210336
Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, dass grundsätzlich alle Arbeitgeber künftig verpflichtet sind, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit elektronisch zu erfa
Darüber hinaus sind im Gesetz Übergangsfristen vorgesehen, die größeren Betrieben ausreichend Zeit geben sollen:
Großunternehmen: etwa 1 Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes,
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): 2 bis 5 Jahre, abhängig von der Mitarbeiterzahl.
Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können zudem abweichende Regelungen vorsehen, sofern sie gleichwertige Schutzstandards bieten.
Für alle anderen Unternehmen gilt: Wer frühzeitig auf eine digitale Lösung wie TimeSec umsteigt, ist rechtlich auf der sicheren Seite - und profitiert gleichzeitig von mehr Effizienz und Transparenz im Arbeitsalltag.
Die TimeSec Zeitmanagement GmbH aus Berlin entwickelt digitale Zeiterfassungslösungen speziell für Bau- und Handwerksunternehmen.
Gesellschafter ist die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (SKB).
TimeSec steht für einfache, transparente und rechtssichere Zeiterfassung - als Grundlage für effizientere Abläufe, weniger Bürokratie und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Mehr erfahren unter: www.timesec.de
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die TimeSec Zeitmanagement GmbH aus Berlin entwickelt digitale Zeiterfassungslösungen speziell für Bau- und Handwerksunternehmen.
Gesellschafter ist die Sozialkasse des Berliner Baugewerbes (SKB).
TimeSec steht für einfache, transparente und rechtssichere Zeiterfassung - als Grundlage für effizientere Abläufe, weniger Bürokratie und nachhaltigen Unternehmenserfolg.
Mehr erfahren unter: www.timesec.de
Lückstr. 72/73, 10317 Berlin
Datum: 07.11.2025 - 13:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2210336
Anzahl Zeichen: 1696
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sören Ladig
Stadt:
Berlin
Telefon: +49 30 30015491?
Kategorie:
Haus & Garten
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"Gilt die neue Pflicht zur Zeiterfassung auch für mein Unternehmen?"
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