TÜV Rheinland testet Wasserspielzeuge europaweit: Jedes zweite Produkt darf in der EU nicht verkauft werden / 88 Luftmatratzen und aufblasbare Wasserspielzeuge am Strand gekauft und dann geprüft
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Kleinteile und Babyschwimmsitze, die keine Sicherheit bieten, sondern
sogar Gefahr des Ertrinkens bedeuten: Fachleute von TÜV Rheinland
haben im Frühsommer 2010 aufblasbare Wasserspielzeuge und
Luftmatratzen in beliebten europäischen Urlaubsorten direkt am Strand
gekauft und anschließend getestet. Das Ergebnis ist alarmierend: Von
den 88 geprüften Produkten dürfen innerhalb der Europäischen Union 43
Artikel nicht verkauft werden, weil sie die Anforderungen der
grundlegenden Sicherheitsnormen und Kennzeichnungspflichten nicht
erfüllen. Größtes Problem ist die Belastung mit Weichmachern.
"Wer in Urlaubslaune am Strand Luftmatratzen oder aufblasbares
Wasserspielzeug kauft, bekommt dafür oft schlechte Qualität, aber was
viel schlimmer ist: Gefahren für die Gesundheit sind im Kauf gleich
eingeschlossen - besonders für Kinder", so Friedrich Hecker,
Vorstandsvorsitzender von TÜV Rheinland.
Gekauft wurden alle Badeartikel für 69 Cent bis 19,90 Euro im Mai
2010 direkt an Stränden in Frankreich, Italien und den Niederlanden -
dort, wo auch viele Urlauber Wasserspielzeug oder Luftmatratzen
kaufen. Die Prüfungen wurden in Laboren von TÜV Rheinland Quality im
niederländischen Eindhoven und von TÜV Rheinland LGA Products in
Nürnberg durchgeführt.
Die Prüfer von TÜV Rheinland fanden in 29 untersuchten Produkten
hohe Belastungen mit Phthalat-Weichmachern, die über den für
Spielzeug als Grenzwert erlaubten Konzentrationen lagen. Phthalate
stehen im Verdacht, hormonell zu wirken und krebserregend zu sein.
Technisch sind diese Weichmacher vermeidbar. Den traurigen Rekordwert
erzielte ein Delphin, der in Italien gekauft wurde: Bei diesem
Produkt betrug der gemessene Wert des Weichmachers DEHP im
Aufblasventil 36 Prozent - zugelassen sind 0,1 Prozent.
Neben den chemischen Analysen der Kunststoffe führten die Prüfer
mechanische Tests durch. Hierbei geht es insbesondere um das Risiko,
dass Kunststoffventile oder andere Teile von kleinen Kindern
abgerissen und verschluckt werden könnten. Tatsächlich fielen auch
bei diesen Tests drei Produkte durch. In solchen Fällen besteht
unmittelbare Erstickungsgefahr für Kinder.
Ein weiteres Problem stellt die in der EU unzulässige und
teilweise gefährliche Gestaltung von Schwimmsitzen für Babys und
Kleinkinder dar. Sechs dieser Babyschwimmsitze konnten die Fachleute
kaufen, obwohl diese in der EU verboten sind. "Solche Produkte sind
gefährlich, weil sie den Eltern Sicherheit vorgaukeln, die es nicht
gibt", so Hecker. In einzelnen Fällen besteht die Gefahr, dass die
Kinder im Wasser sofort kentern, weil der Sitz zu hoch ist.
Die Tests der 88 Artikel wurden im Juni 2010 durchgeführt. Als
Prüfgrundlage dienten den Experten nur die Mindestvorgaben
europäischer Sicherheitsnormen, die jedes solcher Produkte erfüllen
muss, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verkauft werden
sollen.
Unabhängig vom jeweiligen Einkaufort sind die Ergebnisse in den
verschiedenen Ländern vergleichbar. In Frankreich kauften die
Fachleute von TÜV Rheinland 27 Produkte, von denen 16 nicht
verkehrsfähig sind. In Italien waren es insgesamt 28 Produkte, 13
fielen durch. Und in den Niederlanden waren 14 von 33 getesteten
Produkten nicht zulässig.
Vorstandsvorsitzender Friedrich Hecker: "Die mangelhafte
Sicherheit von billigen Produkten und von Spielzeug ist ein
europäisches Problem, kein nationales. Wir haben klare Standards mit
den geltenden europäischen Regelungen. Allerdings haben wir keine
wirksame Kontrolle der Produkte und damit zu wenig Verlässlichkeit
für Verbraucher. Für uns als Verbraucher kann das nur heißen: Bei
bekannten Handelsunternehmen oder in Fachgeschäften beraten lassen
und kaufen und auf zusätzliche Prüfzeichen achten. Die Politik muss
sich die Frage gefallen lassen, ob die Eigenverantwortung der
Unternehmen und Märkte in diesem Segment der Billigprodukte
tatsächlich ausreicht, wenn eindeutige Regeln ebenso eindeutig
missachtet werden."
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Datum: 02.07.2010 - 12:00 Uhr
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