ELENA wird weder gestoppt noch ausgesetzt - Wichtige Meldepflichten seit 1. Juli 2010
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Bundesverfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung waren die
Diskussionen um ELENA in den letzten Wochen und Monaten neu
entbrannt. Doch der zuständige Arbeitskreis beim Bundesministerium
für Arbeit und Soziales hat getagt und auch Änderungen in Details
entschieden. ELENA wurde aber weder gestoppt noch in wesentlichen
Teilen außer Kraft gesetzt.
Für Entgeltabrechner bedeutet dies: auch die bis zuletzt
umstrittenen Angaben zur Kündigung und Entlassung von Arbeitnehmern
sind seit dem 1. Juli 2010 verpflichtend. Lediglich die ursprünglich
vorgesehenen Freitextfelder sind vom Arbeitgeber nicht zu befüllen.
Die Entgeltexperten von Haufe-Lexware haben zusammengestellt, was
Arbeitgeber jetzt beachten müssen, um nicht gegen gesetzliche
Meldepflichten zu verstoßen.
Interessierte finden diese Informationen kostenlos unter
http://www.presseportal.de/go2/Entgeltabrechnung
http://www.presseportal.de/go2/Meldeverfahren
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Datum: 02.07.2010 - 12:13 Uhr
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