Haushaltsausschuss streicht Mittel für "Fonds Sexueller Missbrauch"

Haushaltsausschuss streicht Mittel für "Fonds Sexueller Missbrauch"

ID: 2213217

ÖDP kritisiert fehlenden politischen Willen, um Sexualopfern zu helfen.



Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP - die Naturschutzpartei)Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP - die Naturschutzpartei)

(firmenpresse) - (Würzburg) - „Skandalös!“: Die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP - Die Naturschutzpartei) kritisiert mit deutlichen Worten die Streichung der Übergangsmittel für den "Fonds Sexueller Missbrauch" durch den Haushaltsausschuss des Bundestags. Hier werde, so die Ökopartei, „zu Lasten derjenigen gespart, die es mit am nötigsten haben“.

Der "Fonds Sexueller Missbrauch" stellte eine niederschwellige Hilfe für all diejenigen dar, die Opfer sexueller Gewalt sind. „Diese Kriminalitätsopfer kämpfen meist ihr Leben lang mit den Folgen der Taten“, betont Günther Brendle-Behnisch als Bundesvorsitzender der ÖDP: „Hier kleinkrämerisch eine schnelle Hilfe zu verweigern, ist nicht akzeptabel.“ Der Fonds war Teil des "Ergänzenden Hilfesystems". Das Geld konnte Folgen von Missbrauch lindern. Es hilft, wenn weder Kranken- noch Pflegekassen oder das soziale Entschädigungsrecht einspringen. „Bisher wurden durch den Fonds Hilfen in Höhe von 165,2 Millionen Euro geleistet“, weiß der ÖDP-Chef, „36.000 Betroffene hatten einen Antrag gestellt.“

Im Sommer 2025 wurde diese Hilfe rückwirkend zum 19. März 2025 eingestellt. Begründung: Die Mittel im Bundeshaushalt reichten nicht. Der Fonds müsse aufgrund haushaltsrechtlicher Bedenken neu aufgestellt werden. Es stünde zwar prinzipiell Mittel für die Folgejahre zur Verfügung, am Antragsstopp wurde aber festgehalten. Gebraucht würden rund 35 Millionen Euro für eine Übergangslösung im laufenden Jahr. „Das Geld würde es den Opfern ermöglichen, einen Antrag zu stellen und kurzfristig Hilfe zu erlangen“, so der ÖDP-Politiker.

Die ÖDP fordert daher nun den Bundestag und alle Bundestagsabgeordneten auf, kurzfristig Mittel für die Hilfe von sexuellem Missbrauch Betroffenen zur Verfügung zu stellen und den Antragsstopp unverzüglich aufzuheben. „Bei der Höhe der erforderlichen Mittel müsse dies möglich sein“, meint Brendle-Behnisch: Es fehle aber hier offensichtlich am politischen Willen, diesen von schwerem Leid aufgrund krimineller Taten Betroffenen Hilfe zu leisten.

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Datum: 19.11.2025 - 17:21 Uhr
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