BVG-Entscheidung zur Erbschaftssteuer verzögert sich ins nächste Jahr / Netzwerk Steuergerechtigkeit: Aktuelle Gesetzeslage ungerecht - Änderungen nötig
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(ots) - Die für diesen Herbst erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer verzögert sich. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ). Im laufenden Jahr werde es keine Entscheidung mehr geben; es sei offen, wie lange das Verfahren noch dauern werde. Geklagt hatte ein Erbe, der sich gegenüber den derzeitigen Begünstigungen für Betriebsvermögen bei Erbschaften benachteiligt sieht.
"Unabhängig davon, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausfällt, brauchen wir eine Debatte, ob wir die Erbengesellschaft immer weiter vorantreiben oder eine Leistungsgesellschaft sein wollen", sagte Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit im Interview mit der "NOZ". Die Volkswirtin betonte: "Für superreiche Unternehmenserben gibt es immer noch Schlupflöcher und Ausnahmetatbestände. Eine Reform, die diese Privilegien abschafft und dafür sorgt, dass alle Vermögen entsprechend ihrer Größe und Leistungsfähigkeit angemessen besteuert werden, würde für mehr Steuergerechtigkeit sorgen". Sie sei sich "relativ sicher, dass das Erbschaftssteuerrecht, so wie es aktuell ausgestaltet ist, nicht mit der Verfassung vereinbar ist". Wenn in sozialen Bereichen Kürzungen drohten, wäre es wohl nur gerecht, wenn der Staat seine indirekten Subventionen über die Erbschaftssteuer für besonders Reiche zurückfahren würde.
Jüngst hatte sich auch der Sachverständigenrat der Deutschen Wirtschaft in seinem Jahresgutachten dafür ausgesprochen, die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Ziel einer gleichmäßigeren Besteuerung aller Vermögensarten zu reformieren. Arbeitgebervertreter und Familienunternehmer lehnen das ab.
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