Steuer-Wissen für Content-Creator

Steuer-Wissen für Content-Creator

ID: 2213661

Finanzverwaltung NRW bündelt alle wichtigen Infos online



Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)

(firmenpresse) - Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, informiert darüber, dass die Finanzverwaltung NRW alle wichtigen Informationen zu den steuerlichen Pflichten von Influencern und Content-Creatoren gebündelt und auf einer zentralen Website veröffentlicht hat.



Einnahmen aus Influencer-Tätigkeiten, wie Geldbeträge oder Sachleistungen in Form von Produkten, Gutscheinen oder Geschenken, sind steuerpflichtig. "Auf der Website der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wird Schritt für Schritt erklärt, welche Pflichten bestehen, wie die verschiedenen Steuerarten voneinander abzugrenzen sind und welche Fristen eingehalten werden müssen", erklärt Steuerberater Roland Franz.



Hierzu führt die Finanzverwaltung NRW unter anderem weiter aus:



- Die neue Informationsseite liefert praxisnahe Hinweise zu allen steuerlich relevanten Themen: von der Einkommen- und Gewerbesteuer über die Umsatzsteuer bis hin zu den verschiedenen Arten von Einnahmen wie Sponsorings, Produktplatzierungen, Merchandise-Verkäufen oder Preisgeldern.



- Sie richtet sich sowohl an Einsteiger als auch an bereits im Business aktive Content-Creator. Ziel ist es, die Branche frühzeitig zu unterstützen, Rechtssicherheit zu schaffen und so einen erfolgreichen Karriereweg zu begleiten.



- Die Informationsseite enthält kompakte Texte, Erklärvideos, Links zu weiterführenden Angeboten sowie praktische Hinweise zur Zusammenarbeit mit dem Finanzamt.



Hinweis: Die Steuer-Infos für Influencer und Content-Creator sind unter www.finanzamt.nrw.de/influencer zu finden.

Quelle: FinMin NRW, Pressemitteilung v. 14.8.2025 (lb)



Fundstelle(n): NWB-Verlag ZAAAJ-97615

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert ist seit mehr als 40 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste Lösungen. Um für jeden Mandanten möglichst viele Synergieeffekte ausschöpfen zu können, arbeiten in der Kanzlei mehrere Spezialisten zusammen. So profitieren die Mandanten von der Qualifikation und Erfahrung vieler Experten. Denn bei vielschichtigen Problemen kann keine Teillösung, sondern nur eine ganzheitliche Beratung zum Erfolg führen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 21.11.2025 - 13:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2213661
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



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