SWR Rundfunkrat fasst Beschlüsse zu Dreistufentest-Bestandsverfahren

SWR Rundfunkrat fasst Beschlüsse zu Dreistufentest-Bestandsverfahren

ID: 221384
(ots) - Pressemitteilung des Rundfunkrates des
Südwestrundfunks

Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks hat in seiner Sitzung vom 2.
Juli 2010 beschlossen, dass die Telemedienangebote ARD.de,
einsplus.de, SWR.de, SWR3.de, DASDING.de, kindernetz.de,
planet-schule.de und SWR2 Archivradio vom öffentlich-rechtlichen
Auftrag umfasst sind. Grundlage der Entscheidung waren die vom
Intendanten vorgelegten Telemedienkonzepte in der Fassung vom 18.
Juni 2010.

Der Vorsitzende des SWR-Rundfunkrates, Dr. Harald Augter führte
hierzu aus: "Wir haben bei der Bestandsprüfung insbesondere die
Qualität der Angebote auf den Prüfstand gestellt und sind davon
überzeugt, dass der Bestand ins Internet gehört."

Im Rahmen der Dreistufentests im Sinne des 12.
Rundfunkänderungsstaatsvertrags hatte der Rundfunkrat zu prüfen,
inwieweit die Angebote den demokratischen, sozialen und kulturellen
Bedürfnissen der Gesellschaft entsprechen, in welchem Umfang diese in
qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen und
welcher finanzielle Aufwand für die Angebote erforderlich ist.

Vorbereitet wurden die Beschlüsse durch den
Dreistufentest-Ausschuss des Rundfunkrates. Dessen Vorsitzender,
Prof. Hans-Peter Mengele betont: "Der Rundfunkrat hat mit großer
Sorgfalt abgewogene Entscheidungen getroffen, die sowohl
Stellungnahmen anderer Marktteilnehmer als auch die von Nutzern und
gesellschaftlichen Gruppen berücksichtigt. Die Entscheidungen waren
vor dem Hintergrund erheblicher Umbrüche in den Medienmärkten zu
treffen. Wir haben einbezogen, dass es im Netz eine Vielzahl
qualitativ hochwertiger kommerzieller und nicht-kommerzieller
Angebote gibt. In der Gesamtabwägung sind wir zu dem Ergebnis
gekommen, dass die genehmigten Angebote einen qualitativen Beitrag
zum publizistischen Wettbewerb leisten."



In die Entscheidung sind neben den Stellungnahmen Dritter
Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen der Angebote sowie zu ihrem
publizistischen Beitrag eingeflossen.

In den vorangegangenen 16 Monaten hatten sich der
Dreistufentest-Ausschuss des SWR in 17 Sitzungen und 9 Workshops und
der Rundfunkrat in 7 Sitzungen mit den Verfahren befasst. Im Zuge der
Beratung waren mehre Punkte in den Telemedienkonzepten aufgegriffen
worden, die aus Sicht des Rundfunkrates als erläuterungsbedürftig
bzw. kritisch eingestuft wurden. Dies hat dazu geführt, dass die
Konzepte entsprechend verändert wurden.

So wurde die Verweildauer von Serien und Reihen ohne feststehendes
Ende begrenzt. Der Auftritt auf Drittplattformen sowie Maßnahmen zur
Barrierefreiheit, zur Förderung der Medienkompetenz und zur
Qualitätssicherung wurden in den Telemedienkonzepten konkretisiert.
Um Ergänzung des Konzepts hatte der Rundfunkrat auch hinsichtlich der
journalistisch-redaktionellen Begleitung von interaktiven Elementen
und der Ausweisung des Sendungsbezugs bei Spielen gebeten. Bei SWR.de
war aus Sicht des Rundfunkrates stärker klarzustellen, dass die
Schwelle zur Presseähnlichkeit nicht überschritten wird. Daraufhin
wurde die Verknüpfung von Textelementen mit Audios und Videos vor
allem im Nachrichtenbereich konkretisiert. Schließlich wurde bei
ARD.de und SWR.de die Darstellung der Ratgeberrubrik in den
Telemedienkonzepten mit Blick auf das Verbot von Ratgeberportalen
ohne Sendungsbezug präzisiert.

Dr. Augter hebt hervor: "Gegenstand der Entscheidungen sind die
Angebotskonzepte. Die Inhalte des Angebots unterliegen der laufenden
Überwachung auf der Grundlage der Telemedienkonzepte und der
gesetzlichen Vorgaben."

Zur Prüfung der Kosten hat sich der Rundfunkrat die in den
Telemedienkonzepten pauschal ausgewiesenen Kosten aufschlüsseln
lassen und darauf hingewirkt, dass in den Konzepten nicht nur
Durchschnittskosten, sondern die Kosten per annum angegeben werden.
Außerdem wurde in den Telemedienkonzepten festgeschrieben, dass der
Rundfunkrat bei einer Überschreitung des finanziellen Aufwands um
preisbereinigt zehn Prozent informiert werden muss. Dies dient der
zukünftigen Prüfung, ob neue oder wesentlich veränderte Angebote
vorliegen, die ein neues Testverfahren durchlaufen müssen.

Prof. Mengele: "Die heutigen Beschlüsse eröffnen für die zu
bewertenden Angebote einen angemessenen Entwicklungskorridor, der
gleichzeitig die Wettbewerbschancen der privaten Angebote wahrt."

Der SWR wird der Rechtsaufsicht die geänderten Telemedienkonzepte,
die Beschlüsse des Rundfunkrates sowie alle erforderlichen Dokumente
zur Prüfung vorlegen. Die Rechtsaufsicht für die Bestandsverfahren
liegt beim Staatsministerium Baden-Württemberg.

Die Beschlüsse zu den SWR-Bestandsverfahren werden zusammen mit
den marktökonomischen und publizistischen Gutachten im Internet unter
www.swr.de/dreistufentest veröffentlicht.

Eine Gesamtbetrachtung aller ARD-Verfahren wird in einer
gemeinsamen Pressekonferenz der Gremienvorsitzenden am 20. Juli 2010
in Berlin stattfinden.

Pressekontakt: SWR-Gremienbüro, Harald Wüllenweber, Tel.:
0711/929-1043, E-Mail: harald.wuellenweber@swr.de

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Datum: 02.07.2010 - 13:02 Uhr
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