Steuerspartipps zum Jahresende

Steuerspartipps zum Jahresende

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(Bildquelle: fizkes/stock.adobe.com)(Bildquelle: fizkes/stock.adobe.com)

(firmenpresse) - Das kalendarische Jahr neigt sich dem Ende zu. Damit endet auch das laufende Steuerjahr bald. Wenige Wochen bleiben Steuerzahlern noch Zeit, um sich um ihre Steuerangelegenheiten zu kümmern und das eine oder andere zu optimieren. Für das Finanzamt zählt immer der Zeitpunkt der Zahlung. Werden vor Jahresende noch strategisch richtig geplante Ausgaben getätigt, können Steuern gespart werden. Wo sinnvoll angesetzt werden kann, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.



Sparerpauschbetrag ausnutzen

Wer Geld für später auf die Seite legt, kann alljährlich Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne bis zu einer Höhe von 1.000 Euro steuerfrei erhalten. Bei Ehepaaren können 2.000 Euro auf Banken und Finanzinstitute aufgeteilt werden. Da oftmals zum Jahresende abgerechnet wird, lohnt es sich jetzt, die hinterlegten Freistellungsaufträge zu überprüfen und gegebenenfalls neu aufzuteilen.



Verlustbescheinigung beantragen

Wurden bei verschiedenen Banken im selben Jahr Verluste und Gewinne aus Kapitalanlagen erwirtschaftet, so werden diese nicht automatisch miteinander verrechnet. Mit einer Verlustbescheinigung ist das steuerlich möglich. Die Bescheinigung ist bis spätestens 15. Dezember bei der Bank zu beantragen, damit die Kapitalertragssteuer mit der einzureichenden Steuererklärung sinkt.



Arbeitsmittel anschaffen

Steuern sparen, indem der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro für 2025 überschritten wird. Wie geht das? Entfernungspauschale, Dienstreisen und Homeofficepauschale zusammenrechnen. Dann weitere getätigte Ausgaben rund um den Job zusammentragen und entscheiden, ob sich zusätzliche Investitionen in diesem Jahr noch rentieren: Zum Beispiel ein Seminar zur beruflichen Fortbildung buchen, Fachbücher im beruflichen Kontext anschaffen oder Arbeitsmaterialien wie Druckerpapier und Toner. Vielleicht sind ein schnellerer Laptop oder neue Peripheriegeräte wie eine hochauflösende Webcam angesagt.





Ausstattung des Arbeitszimmers

Wurde das Arbeitszimmer seinerzeit während Corona schnell eingerichtet und bildet den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit? Dann könnte man darüber nachdenken, es heute besser auszustatten. Ein bequemerer Arbeitsstuhl, eine hellere Schreibtischlampe, Jalousien gegen Sonneneinstrahlung, eine ergonomische Maus oder ein höhenverstellbarer Schreibtisch können gesundheitliche Wunder vollbringen. Vielleicht wären zwei große Monitore praktischer als einer. Nicht zu vergessen sind die Fahrten zum Möbelhaus oder Elektromarkt, die mit der Kilometerpauschale berücksichtigt werden können. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann alternativ ein pauschaler Betrag in Höhe von 1.260 Euro abgezogen werden.



Dienstwagenbesteuerung optimieren

Überlässt der Arbeitgeber einen Firmenwagen, der privat genutzt werden darf, so ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Dafür gibt es verschiedene Modelle. Wird der Firmenwagen privat für weite Strecken und häufig genutzt, ist die Pauschalbesteuerung vorteilhafter. Wer ihn nur wenig nutzt, kommt mit einer fahrtengenauen Abrechnung anhand eines Fahrtenbuchs besser weg. Die einst festgelegte Methode kann über die Steuererklärung rückwirkend geändert werden. Ein Wechsel kann steuerlich interessant sein, wenn die angenommene Kilometerleistung stark unter- oder überschritten wurde.



Handwerker oder Dienstleister beauftragen

Die Arbeitskosten von Handwerkern wirken sich zu 20 Prozent steuermindernd aus. Ist der alljährliche Maximalbetrag von 1.200 Euro noch nicht ausgeschöpft, kann versucht werden, einen entsprechenden Handwerker zu finden, der z.B. noch vor dem Winter einen Kamin einbaut, die Terrasse neu fliest oder die Wände anstreicht. Bedingung ist, dass der Handwerker die Arbeiten im eigenen Haushalt durchführt und die Rechnung per Überweisung im Jahr der Leistung beglichen wird. Ähnlich verhält es sich bei den haushaltsnahen Dienstleistungen. Diese sind auf 4.000 Euro im Jahr begrenzt. Vielleicht sind vor dem Winter noch Bäume zu schneiden, Laub zu entfernen oder die Fenster zu putzen.



Behindertenpauschale nutzen

Wer z.B. altersbedingt unter körperlichen Einschränkungen oder chronischen Erkrankungen leidet, sollte den Grad der Behinderung (GdB) offiziell feststellen lassen. Dies erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt anhand aktueller ärztlicher Befunde. Wird das noch vor Jahresende erledigt, gibt es die steuerliche Behindertenpauschale für das gesamte Jahr. Die Steuervorteile beginnen mit einem GdB von 20 Prozent und können bis zu 2.840 Euro pro Jahr betragen. Mit dem Merkmal "hilflos" gibt es sogar 7.400 Euro steuermindernd. Die Pauschale mindert die Steuerlast, ohne dass einzelne Kostenbelege bei der Steuererklärung vorgelegt werden müssen.



Steuerberatung beanspruchen

Ist die Abgabefrist vom Finanzamt verlängert worden, aber die Erstellung der Steuererklärung trotzdem nicht in Sicht? Wer mit der Abgabe zeitlich überfordert ist, kann zum Jahresende einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen und dort eine Mitgliedschaft beantragen. Nicht nur, dass die Last der Steuererklärung somit abgewälzt wird und mit großer Wahrscheinlichkeit ein besseres Steuerergebnis erzielt werden kann, die Gebühren für eine Mitgliedschaft sind zusätzlich noch absetzbar. Bis 100 Euro sind sie vollständig steuerlich absetzbar und darüber hinaus kann der jeweils höhere Wert aus 50 Prozent der Kosten oder 100 Euro steuerlich geltend gemacht werden.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

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Nicole Janisch
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