Empfehlung der Pflegekommission: Einigung auf Anhebung der Mindestlöhne

Empfehlung der Pflegekommission: Einigung auf Anhebung der Mindestlöhne

ID: 2214769

Gemeinsame Pressemitteilung von DRK, Arbeitgeberverband Pflege und VKA



(PresseBox) - Die Pflegekommission hat sich einstimmig auf eine Empfehlung zur Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege geeinigt. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Anhebung durch eine Rechtsverordnung entsprechend umzusetzen. „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Wertschätzung der Pflegekräfte, darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Finanzierung des Gesamtsystems dringend stabilisiert werden muss“, sagt Christian Reuter, Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes (DRK).

Seit Jahren leiden die Einrichtungen in der Pflege bundesweit und trägerübergreifend unter einer chronischen Unterfinanzierung. Zugleich leiden pflegebedürftige Menschen unter den steigenden Eigenbeteiligungen. „So richtig die Erhöhung der Mindestlöhne ist, so falsch ist es, dass es keine nachhaltige Regelung dafür gibt, wer die Kosten tragen soll. Dadurch spitzt sich die kritische finanzielle Lage vieler Pflegeeinrichtungen nochmals zu, pflegebedürfte Menschen wiederum können oftmals die Eigenanteile nicht mehr stemmen“, sagt Christian Reuter.

Die Einigung, die für das gesamte Bundesgebiet gelten soll, sieht vor, dass es zu einer stufenweisen Anhebung der Mindestlöhne je nach Ausbildungsstand kommt. Ab Juli 2026 sollen Pflegehilfskräfte demnach 16,52 Euro bekommen (aktuell 16,10 Euro, ab 01.07.2027 dann 16,95 Euro), qualifizierte Pflegehilfskräfte erhalten ab Juli 2026 dann 17,80 Euro (aktuell 17,35 Euro, ab 01.07.2027 dann 18,26 Euro) und bei Pflegefachpersonen ergibt sich eine Erhöhung von 20,50 Euro derzeit auf 21,03 Euro ab Juli 2026 (ab 01.07.2027 steigt der Lohn auf 21,58 Euro). Durch die lange Laufzeit bis zum 30. September 2028 können die Einrichtungen langfristig planen.

„Die Weiterentwicklung der Mindestlöhne in der Pflege ist in ihrer Höhe angemessen. Sie führt aber auch dazu, dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen noch weiter steigen. Gleichzeitig leiden die Pflegeeinrichtungen unter hohen Kostensteigerungen, die unzureichend refinanziert sind. Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass die Rahmenbedingungen der Pflege in Deutschland zukunftssicher ausgestaltet werden“, sagt Niklas Benrath, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände.



Die Arbeitgeber in der Pflege drängen deshalb darauf, dass die Bundesregierung dafür sorgt, dass es zu einer sozialverträglichen Umsetzung der Mindestlohnerhöhung kommt. „Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Pflege sollte dieses Thema in ihren Beratungen angehen. Darüber hinaus gilt es, die Pflegeberufe nicht nur über finanzielle Anreize attraktiver zu machen, sondern auch zum Beispiel über weitere Befugnisse und weniger Bürokratie. Die Entlohnung wurde in den vergangenen Jahren deutlich erhöht, nun gilt es auch die sonstigen Arbeitsbedingungen von politischer Seite zu verbessern“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter.

„Mit der erneuten Erhöhung der Mindestlöhne in der Pflege erkennen wir die Leistung unserer Beschäftigten und deren gesellschaftlich enorm wichtigen Arbeit an“, sagt Thomas Greiner, Präsident des Arbeitgeberverbands Pflege. „Wir sorgen so dafür, dass Pflegeberufe nochmals attraktiver werden. Der Gesetzgeber steht nun aber in der Pflicht, endlich eine soziale und effiziente Lösung zur Entlastung der Einrichtungen und der pflegebedürftigen Menschen zu finden.“

Zum Hintergrund:

Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, freigemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber bzw. Dienstgeber und Arbeitnehmer bzw. Dienstnehmer sind paritätisch vertreten.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.

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Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.



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Datum: 26.11.2025 - 15:12 Uhr
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