Feiertagsarbeit: Wenn andere frei haben.

Feiertagsarbeit: Wenn andere frei haben.

ID: 2216768

Weihnachten mal nicht zuhaus.
Feiertage klingen für die meisten erst einmal nach Erholung. Aber gerade für Arbeitgebende stellen Feiertage eine organisatorische und arbeitssicherheitstechnische Herausforderung dar.



Titelbild Titelbild

(firmenpresse) - In vielen Bereichen haben die Mitarbeitenden an den Feiertagen wie dem 25. und dem 26. Dezember frei. Aber es gibt auch Ausnahmen für bestimmte Branchen (z. B. Gesundheitswesen, Polizei, Feuerwehr, Gastronomie und Verkehr). In diesen Bereichen kann die Arbeit auch an Feiertagen nicht mal eben für ein bis zwei Tage niedergelegt werden.

Weihnachtsfeiertage, ein besonderer Fall:

Gerade die Weihnachtsfeiertage sind besonders sensibel zu betrachten. Sie fallen auf zwei aufeinanderfolgende Tage, an denen bedingt durch die Jahreszeit und die Festlichkeiten gerade die psychische Belastung für manche Personen besonders hoch sein kann. Durch die Werte, die Weihnachten verkörpert, und die dunkle und triste Jahreszeit können Personen sich schnell einsam und alleine fühlen. Wenn sie dann arbeiten und nicht bei Freund*innen oder Familie sein können, kann sich das negativ auf die Psyche auswirken.

Was Arbeitgeber*innen beachten sollten?

Vor allem im Arbeitsschutz sollte bei Feiertagsarbeiten einiges beachtet werden:

• Frühzeitige und nachvollziehbare Information über geplante Feiertagseinsätze, damit Mitarbeitende ihre persönlichen und familiären Verpflichtungen rechtzeitig organisieren können.
• Fachkundige Unterstützung bei der Schichtgestaltung unter Einbindung von Betriebsärzt*innen, der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie arbeitspsychologischer Expertise, um gesundheitsschonende Modelle sicherzustellen.
• Individuelle Belastungen systematisch erfassen und berücksichtigen, z. B. Schlafrhythmus, gesundheitliche Einschränkungen oder familiäre Anforderungen.
• Feiertagsarbeit verlässlich ausgleichen, durch garantierte Ersatzruhetage im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben oder auch Zusatzzahlungen.
• Die Fachkraft für Arbeitssicherheit aktiv in die Dienstplanerstellung einbeziehen, inklusive Prüfung der technischen, organisatorischen und arbeitsschutzbezogenen Maßnahmen zur Risikominimierung.



Feiertagsarbeit an Weihnachten:

In vielen Berufen unvermeidbar, dabei sollte aber unbedingt auf Aspekte der Sicherheit und der physischen und psychischen Gesundheit geachtet werden.

Für Interessierte: Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist Sonn- und Feiertagsarbeit tatsächlich verboten. Die Ausnahmen sind hier in § 10 und § 13 zu finden. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 1991 sind wir der richtige Ansprechpartner im Bereich der modernen Arbeitsmedizin, der Arbeitssicherheit und der Betrieblichen Gesundheitsförderung. Durch unseren Dreiklang aus Online-Angeboten, Telearbeitsmedizin und Präsenzterminen deutschlandweit vor Ort haben wir uns bereits als Marktführer im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung etabliert. Wir setzen nicht nur die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen um, sondern erarbeiten mit Ihnen zusammen einen Arbeits- und Gesundheitsschutz, der passgenau auf die Prozesse in Ihrem Unternehmen abgestimmt ist.
So schaffen wir die Basis für gesunde und zufriedene Mitarbeitende, wirtschaftlichen Erfolg und eine nachhaltige Unternehmenskultur.



Leseranfragen:

presse(at)arbeitsmedizin.de



PresseKontakt / Agentur:

Michael Horst & Josephin Doepner
Design und Marketing
presse(at)arbeitsmedizin.de
Tel. 02361 30297-0



drucken  als PDF  Amedeo De Grado erhält Lilo Habersack-RLS-Nachwuchsforscherpreis 2025 Hören als Schlüssel zur Lebensqualität - Wie
Bereitgestellt von Benutzer: WerksarztzentrumDE
Datum: 04.12.2025 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2216768
Anzahl Zeichen: 2659

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Josephin Doepner / Michael Horst
Stadt:

Recklinghausen


Telefon: 08009292222

Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 04.12

Diese Pressemitteilung wurde bisher 212 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Feiertagsarbeit: Wenn andere frei haben."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Werksarztzentrum Deutschland (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die verrücktesten Vorgaben im Arbeitsschutz ...

Wir haben die absurdesten solcher Regeln zusammengetragen: Psychischer Stress ist Pflicht – aber kaum messbar. Seit 2013 müssen laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs. 3 Nr. 6) die Gefährdungen für die psychische Belastung der Mitarbeitenden am ...

DGUV V2 – die Änderungen auf einen Blick ...

Was genau ändert sich? Erleichterung für Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte Eine der spürbarsten Änderungen betrifft Kleinbetriebe. Früher konnten nur Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitenden auf vereinfachte Betreuungsmodelle wie das „Unt ...

Alle Meldungen von Werksarztzentrum Deutschland


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z