Notfallreform: Im dritten Anlauf muss es klappen
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(ots) - "Die Überlastung der Notaufnahmen, ihre häufige Fehlinanspruchnahme und die unzureichende Abstimmung zwischen Rettungsdienst, Kliniken und Praxen machen eine umfassende Reform der Notfallversorgung dringend notwendig. Es ist daher zu begrüßen, dass die Bundesregierung dieses Vorhaben nun entschlossen angeht und dabei auch den Rettungsdienst einbezieht. Dieser inzwischen dritte Versuch einer gesetzlichen Neuregelung muss nun endlich zu der seit vielen Jahren überfälligen Reform der Akut- und Notfallversorgung sowie des Rettungsdienstes führen", sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der morgigen Anhörung des Referentenentwurfs im Bundesgesundheitsministerium.
Akutleitstellen angemessen ausstatten
Patientinnen und Patienten müssten konsequent in die jeweils passende Versorgungsebene gelenkt werden. Nur so ließen sich Notaufnahmen und Rettungsdienste entlasten und zugleich eine qualitativ hochwertige Versorgung sichern, so Reinhardt. Die Akutleitstellen und deren enge Zusammenarbeit mit den Rettungsleitstellen seien dafür zentral. Dieses Gesundheitsleitsystem sollte künftig den Zugang zur Akut- und Notfallversorgung gewährleisten. Dies erfordere jedoch einen verlässlichen Struktur- und Personalaufbau in den Leitstellen, der als gesamtgesellschaftliche Aufgabe auch aus Steuermitteln zu finanzieren ist.
Arzneimittelversorgung in INZ sicherstellen
Unverständlich sei, warum Krankenhausapotheken bei der vorgesehenen Kooperation zwischen Notdienstpraxen und Apotheken ausgeschlossen bleiben sollen. "Zu einer umfassenden Notfallversorgung gehört, dass Patientinnen und Patienten auch in den Integrierten Notfallzentren mit notwendigen Arzneimitteln versorgt werden können. Dazu müssen entweder die Apotheken ihre Notdienste anpassen oder die Ärztinnen und Ärzte in den Integrierten Notfallzentren für die Abgabe von bedarfsnotwendigen Medikamenten legitimiert werden", so Reinhardt.
Keine Parallelstrukturen schaffen
Die geplanten telemedizinischen Angebote sowie aufsuchenden ärztlichen Dienste für immobile Personen könnten die Notfallversorgung sinnvoll ergänzen. Diese Angebote dürften jedoch nicht als verpflichtende, rund um die Uhr verfügbare Parallelstrukturen mit hohem Personal- und Infrastrukturaufwand aufgebaut werden. "Angesichts der begrenzten Zahl an Ärztinnen und Ärzten sollten Umfang und Einsatz vielmehr bedarfsorientiert in gemeinsamen Gremien auf Landesebene festgelegt werden - und dies unter Einbeziehung der Landesärztekammern", betonte Reinhardt.
Weitere Informationen finden sich in der aktuellen Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Politik/Stellungnahmen/Notfallreform_RefE_SN_BAEK_04122025_final.pdf).
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Datum: 09.12.2025 - 14:26 Uhr
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