Zweckentfremdung von Sozialbeiträgen beenden und Sparpaket schnell wirksam werden lassen

Zweckentfremdung von Sozialbeiträgen beenden und Sparpaket schnell wirksam werden lassen

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(ots) - Innungskrankenkassen unterstützen die Klagen gegen die Grundsatzbescheide des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) und sehen Bund und Länder in der Pflicht, die versprochenen Einsparungen des "kleinen Sparpakets" umzusetzen.

Anlässlich der heutigen Mitgliederversammlung der Gemeinsamen Vertretung der Innungskrankenkassen (IKK e.V.) in Berlin kritisieren die Delegierten, dass die bereits in drei Koalitionsverträgen zugesagte kostendeckende Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Kosten der Gesundheitsversorgung für Bürgergeldbeziehende bis heute nicht erfolgt ist. Die 10-Milliarden-Euro-Lücke pro Jahr lastet weiterhin auf 75 Millionen Versicherten und Arbeitgebern.

Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., erläutert: "Seit Jahren finanzieren die Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung - die Versicherten und ihre Arbeitgeber - staatliche Aufgaben in Form von versicherungsfremden Leistungen, u. a. die Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehenden. Das stellt einen Verstoß gegen die Zweckbindung der Beitragsgelder dar. Angesichts der sich für 2026 abzeichnenden milliardenschweren Finanzierungslücke in der GKV und den daraus resultierenden weiter steigenden Zusatzbeiträgen ist das nicht länger hinnehmbar."

Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., ergänzt: "Auch der Eingriff in die Finanzautonomie der Krankenkassen ist inakzeptabel. Der Staat greift immer wieder in das Recht der Sozialversicherungsträger zu organisatorischer und finanzieller Selbstständigkeit ein. Das gilt für die Finanzierung der Versorgung der Bürgergeldempfänger ebenso wie für die Finanzierung der gematik und damit der digitalen Infrastruktur des Gesundheitswesens."

Die Vorstandsvorsitzenden verweisen darauf, dass die Koalition nun endlich handeln muss, um ihren eigenen Vorgaben der "Veranlassungskonnexität" gerecht zu werden und zu bezahlen, was sie bestellt hat. Handlungsnotwendigkeit besteht darüber hinaus aber auch im Hinblick auf das "kleine Sparpaket", das vom Bundesrat blockiert wird und gerade im Vermittlungsausschuss "festhängt". "Wenn die politisch Verantwortlichen aus Bund und Ländern keinen tragfähigen Kompromiss finden und das versprochene Einsparvolumen von 2 Milliarden Euro nicht gewährleisten, wird das von der Bundesgesundheitsministerin gegebene, aber schon jetzt nicht einhaltbare Versprechen der Stabilität der Beitragssätze bereits zu Beginn des neuen Jahres von der Realität überholt werden", warnen die Vorstandsvorsitzenden.



Mit Blick auf die 5 Millionen IKK-Versicherten und den von ihnen betreuten Betrieben unterstützen die Delegierten der Mitgliederversammlung des IKK e.V. ausdrücklich die auch von den Innungskrankenkassen über den GKV-Spitzenverband eingereichten Klagen gegen das Bundesamt für soziale Sicherung (BAS) als Vertreter der Bundesrepublik. Da die Krankenkassen als Körperschaften des öffentlichen Rechts keine Verfassungsbeschwerde einreichen dürfen, ist der Weg über die Klage gegen die Grundsatzbescheide notwendig. Die Vorstandsvorsitzenden erläutern: "Die Innungskrankenkassen setzen sich schon seit langem für erweiterte Klagerechte der Krankenkassen ein. Krankenkassen müssen die Möglichkeit haben, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen gesetzgeberische Eingriffe vorzugehen, wenn Beitragsmittel für versicherungsfremde Leistungen zweckentfremdet werden."

Über den IKK e.V.:

Der IKK e.V. ist die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Die Innungskrankenkassen stehen für fünf Millionen Versicherte.

Pressekontakt:

Leitung Kommunikation | Pressesprecherin
Iris Kampf
Tel.: 030 202491-32
Fax: 030 202491-50
E-Mail: iris.kampf@ikkev.de


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