Katholische Kirche zahlt hohe Beträge für Missbrauchsbetroffene (WDR/Kölner Stadt-Anzeiger)
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Melanie F. war als Kind Anfang der 80er Jahre im Erzbistum Köln jahrelang von einem Geistlichen sexuelle Gewalt angetan worden. Er hatte sie - mit Genehmigung des damaligen Erzbischofs - als Pflegekind bei sich aufgenommen. Strafrechtlich kann Melanie F. wegen Verjährung nicht gegen den mutmaßlichen Täter vorgehen. Daher klagte sie vor einem Zivilgericht gegen die katholische Kirche als Institution, weil die sie als Kind nicht ausreichend geschützt habe. Im Juli wies das Landgericht Köln die Klage ab. Der Priester habe den Missbrauch in seiner Freizeit als Pflegevater begangen, nicht im Dienst. Für ein Fehlverhalten des Erzbistums habe es keine Anhaltspunkte gegeben.
Gleichzeitig hatte Melanie F. bei der katholischen Kirche einen Antrag auf Entschädigung gestellt. Die Kirche zahlt ihr jetzt freiwillig 360.000 Euro. Nach Recherchen von WDR und Kölner Stadt-Anzeiger ist das die zweithöchste Summe, die in einem Bistum in Nordrhein-Westfalen je gezahlt wurde. Nachfragen in den fünf Bistumsverwaltungen ergaben: In Münster wurden einmal 370.000 Euro gezahlt, in Essen 320.000 Euro. Aachen, Paderborn, Essen und Münster haben jeweils noch einmal 300.000 Euro gezahlt. Das Erzbistum Köln hat auf eine Anfrage bisher nicht reagiert. Bisher hat es bei der katholischen Kirche mehr als 3.000 Erst- und Folgeanträge auf Entschädigung gegeben. In den meisten Fällen haben Betroffene aber nur Zahlungen von unter 20.000 Euro erhalten.
Der Professor für Kirchenrecht Thomas Schüller aus Münster engagiert sich selbst für Missbrauchsbetroffene. Er kritisiert im WDR-Interview, dass das Landgericht Köln die Kirche aus der Verantwortung genommen hat, weil der mutmaßliche Täter privat gehandelt habe: "Das Landgericht Köln hat sich bei diesem zivilrechtlichen Verfahren bis auf die Knochen blamiert, weil es ja versucht hat, theologisch zu urteilen, ob ein Priester privat oder dienstlich handeln kann. Das ist ein Skandalurteil in Köln." Schüller sagt, es gehe nicht, dass ein Priester sein Amt nutze, um das Vertrauen der Kinder und des Jugendamtes zu gewinnen, aber dann beim Missbrauch plötzlich nur als Privatmann gehandelt haben soll.
Kerstin Claus ist seit 2022 die unabhängige Beauftrage der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Sie sagt, wie wichtig die Zahlung so hoher Summen sei: "Wir wissen, dass Betroffene massiver sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend häufig armutsbetroffen sind. Denn die Biografie ist meist geprägt von diversen Brüchen und Belastungen, die aus den Erfahrungen der Kindheit und Jugend resultieren."
Claus sagte im WDR-Interview, das Verfahren der katholischen Kirche bringe Probleme mit sich. Aber dass es überhaupt ein strukturiertes Verfahren gebe, sei sehr wichtig und fehle bei anderen Institutionen: "Die Evangelische Kirche hinkt um Jahre der katholischen Kirche hinterher und für Betroffene ist das tatsächlich desaströs, weil sie in Teilen schon seit vielen Jahren versuchen, Anerkennung und angemessene Entschädigung zu bekommen."
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Datum: 11.12.2025 - 05:00 Uhr
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