Havarie der Ölpipeline Rostock-Schwedt: Deutsche Umwelthilfe stellt Strafanzeige gegen Pipeline-Betreiber PCK
ID: 2219047

(ots) -
- DUH stellt nach Havarie Strafanzeige gegen Pipeline-Betreiber PCK wegen des vermutlich nicht rechtskonformen Dauerbetriebs der Rostock-Schwedt-Pipeline
- Mehr als 200.000 Liter Rohöl ausgelaufen - schwere Verunreinigung des Bodens sowie Beeinträchtigung des Grundwassers nicht ausgeschlossen
- Dokument der Bundesregierung belegt: Für dauerhaften Betrieb hätte die havarierte Pipeline Rostock-Schwedt aufwendig ertüchtigt werden müssen - bislang wurde dies jedoch unterlassen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat heute Strafanzeige gegen den Pipeline-Betreiber PCK bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin in Brandenburg gestellt. Grund ist der Verdacht der Bodenverunreinigung nach § 324a Strafgesetzbuch (StGB) durch die Havarie an einer Schieberstation der Pipeline bei Gramzow. Dabei waren Medienberichten zufolge mehr als 200.000 Liter Rohöl ausgetreten, die eine Fläche von zwei Hektar verseucht hatten. Eine Verunreinigung und Beeinträchtigung des Grundwassers konnte von den Behörden bislang nicht ausgeschlossen werden. DUH-Recherchen zufolge wurde die Pipeline zur dauerhaften Versorgung der PCK-Raffinerie in Schwedt eingesetzt, obwohl die Bundesregierung sie dafür als nicht geeignet erachtet. Demnach war die Pipeline nur für eine Notversorgung vorgesehen. Dies geht aus einem Dokument des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aus 2022 hervor. Es besteht der Verdacht, dass die Betriebsgenehmigung der Pipeline nicht für den dauerhaften Betrieb gedacht war. Bestätigt sich dies, ist die nunmehr eingetretene Bodenverunreinigung strafbar nach § 324a StGB.
Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Pipeline-Havarie hat einen großen ökologischen Schaden angerichtet. Wäre es möglich gewesen, diesen Ölunfall zu verhindern? Die Bundesregierung selbst hat eine Ertüchtigung der Pipeline für notwendig erachtet. Diese Ertüchtigung hat nie stattgefunden, trotzdem wurde die Leitung weiter genutzt. Offenbar waren hier die Profite des Konzerns wichtiger als die Sicherheitsinteressen und der Umweltschutz. Dieser Unfall ist ein Weckruf: Die gesamte, mehr als 200 Kilometer lange Pipeline muss nun sorgfältig überprüft werden. Die Bundesregierung muss eine Strategie vorlegen, wie wir so schnell wie möglich die Nutzung fossiler Kraftstoffe und den gefährlichen Import von Rohöl beenden können."
Die Bundesregierung hatte die Kosten für die Ertüchtigung der Pipeline auf rund 400 Millionen Euro geschätzt und wollte diese vollständig übernehmen. Die Maßnahme gilt jedoch als staatliche Beihilfe und muss deshalb von der EU-Kommission genehmigt werden. Dazu überreichte die PCK-Raffinerie bereits im Juli 2023 den Antrag an die Bundesregierung. Eine Genehmigung der Beihilfe und damit eine Ertüchtigung der Pipeline hat es bisher jedoch nicht gegeben.
Bis zum russischen Angriff auf die Ukraine ist die PCK-Raffinerie in Schwedt stets über die Druschba-Pipeline mit russischem Rohöl versorgt worden. Nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wurde der Import von russischem Öl über die Pipeline gestoppt und die Versorgung unter anderem auf die Pipeline Rostock-Schwedt umgestellt.
Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: "Es ist verständlich, dass sich die Bundesregierung nach dem russischen Angriff auf die Ukraine kurzfristig für eine Diversifizierung der Ölversorgung der Raffinerie in Schwedt eingesetzt hat. Dies hätte aber nicht zur dauerhaften Nutzung einer Pipeline führen dürfen, die dafür nach Angaben der Bundesregierung gar nicht gedacht war. Die Havarie bei Gramzow ist damit möglicherweise die Folge einer übereilten und falschen Entscheidung. Der Fall ist ein Beispiel dafür, welche Risiken die beschleunigten Genehmigungen und schnellen Entscheidungen aus der Zeit nach dem russischen Angriff auf die Ukraine bergen. Bei der Sicherheit für Mensch und Umwelt dürfen aber keine Kompromisse gemacht werden. Deshalb gehören alle beschleunigt zugelassenen Projekte - und damit auch die LNG-Anlagen und die dazugehörigen Pipelines - auf den Prüfstand."
Link:
Zur Strafanzeige: https://l.duh.de/p251215
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 433 40 14, zerger@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de
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Datum: 15.12.2025 - 11:24 Uhr
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