Fall des Todespflegers von Würselen weitet sich aus - Exhumierung von früheren Patienten einer Köln Klinik, wo Verurteilter vorher tätig war
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(ots) - Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen einen wegen Morden an Patienten verurteilten Krankenpfleger hat die Kölner Staatsanwaltschaft zwei Leichen exhumieren lassen. Eine weitere Exhumierung ist geplant. Dies bestätigte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe). Er gehe davon aus, dass es "auch künftig noch weitere Exhumierungen in diesem Verfahrenskomplex geben wird". Die Ermittlungen könnten sich zum größten Mordverfahren in der Kölner Nachkriegsgeschichte ausdehnen. Zur Klinik, in der die Verstorbenen womöglich getötet wurden, wollte Bremer sich nicht äußern. Nach Informationen dieser Zeitung handelt es sich um ehemalige Patientinnen des Klinikums Köln-Merheim. In dem Krankenhaus sowie in der städtischen Zentralverwaltung der Kölner Kliniken und den Geschäftsräumen eines IT-Dienstleisters in Münster sind deshalb dem Vernehmen nach bereits im Juli dieses Jahres bei Durchsuchungen zahlreiche Datenträger und Dokumente sichergestellt worden.
Das erste mutmaßliche Opfer sei am 21. Oktober auf einem Friedhof in Hürth exhumiert worden, bestätigte die Staatsanwaltschaft jetzt. Die 94-jährige Frau sei im November 2018 "in palliativer Behandlung" gewesen, als sie plötzlich verstarb. "Es besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte der Patientin während seiner Spätschicht unbefugt erhöhte Dosen Morphin verabreicht hat - ohne ärztliche Verordnung", so Bremer. Am 18. Dezember sei eine zweite Patientin auf einem Kölner Friedhof exhumiert worden. Die 78-Jährige sei im März 2015 verstorben. "Auch hier besteht der Anfangsverdacht, dass der Beschuldigte während seiner Spätschicht unbefugt Morphin in Kombination mit weiteren Medikamenten verabreicht hat, die sich lebensverkürzend ausgewirkt haben könnten", sagte Bremer. Der Oberstaatsanwalt betonte, dass den Verantwortlichen in seiner Behörde bewusst sei, dass die Störung der Totenruhe "für Angehörige außerordentlich belastend" sei. Die Maßnahmen seien "aber leider unbedingt nötig, um etwaige Beweise zum Nachweis eines Tötungsdelikts sichern zu können". Die Untersuchung der sterblichen Überreste würde "der Klärung dienen, ob erhöhte Gaben sedierender Medikamente todesursächlich und lebensverkürzend waren". Die Ergebnisse der chemisch-toxikologischen Untersuchungen stünden noch aus.
Anfang November ist der beschuldigte Pfleger vom Landgericht Aachen wegen zehnfachen Mordes und 27-fachen Mordversuchs zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Begangen wurden die in Rede stehenden Taten zwischen Dezember 2023 und Mai 2024 auf der Palliativstation des Rhein-Maas-Klinikums Würselen.
Ksta.de/1173938
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Datum: 20.12.2025 - 05:00 Uhr
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