Online-Sportwetten - Bet3000 zur Rückzahlung von Verlusten verurteilt

Online-Sportwetten - Bet3000 zur Rückzahlung von Verlusten verurteilt

ID: 2220889

CLLB Rechtsanwälte erstreitet Urteil des LG Bonn - Verstoß gegen Einzahlungslimit



(firmenpresse) - München, 23.12.2025. Bei Bet3000 hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte an Online-Sportwetten teilgenommen und verloren. Die gute Nachricht ist, dass er einen großen Teil seines Verlustes – rund 12.000 Euro – zurückbekommt. Das hat das Landgericht Bonn mit Urteil vom 19. November 2025 entschieden. Ein Grund für den Rückzahlungsanspruch ist, dass Bet3000 bzw. die IBA Entertainment Limited als beklagte Anbieterin der Sportwetten, gegen das monatliche Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro verstoßen hat.

Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen November 2019 und April 2022 bei Bet3000 an Online-Sportwetten teilgenommen und unterm Strich rund 16.000 Euro verloren. Online-Glücksspiele, zu denen auch Online-Sportwetten gehören, waren und sind ohne entsprechende Lizenz in Deutschland verboten. Für Bet3000 wurde am 2. November 2020 eine Konzession für Online-Sportwetten erteilt. Bis dahin verstieß das Angebot gegen das Verbot von Online-Sportwetten in Deutschland.

„Das LG Bonn hat daher folgerichtig entschieden, dass unser Mandant Anspruch auf die Rückzahlung seiner bis zum 2.11.2020 erlittenen Verluste hat, da nicht die erforderliche Erlaubnis für das Angebot von Online-Sportwetten vorlag und die abgeschlossenen Verträge daher nichtig sind. Bemerkenswert ist, dass unser Mandant auch Verluste zurückfordern kann, die erst nach der Erteilung der Lizenz für Bet3000 entstanden sind. Denn der Wettanbieter hat gegen das monatliche Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat verstoßen“, erklärt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.

Das Landgericht Bonn differenzierte in seinem Urteil zwischen dem Zeitraum vor und nach der Lizenzerteilung. Vor der Genehmigung lag ein Verstoß gegen das Verbot von Online-Sportwetten aus dem Glücksspielvertrag vor. Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig, so dass der Kläger die Rückzahlung seiner Verluste verlangen könne. Dabei stellte das Gericht klar, dass das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt nicht gegen europäisches Recht verstoße, da es Ziele des Gemeinwohls wie dem Jugendschutz sowie der Bekämpfung von Spielsucht und Begleitkriminalität diene.



„Doch auch die Vergabe einer Lizenz für Online-Sportwetten ist kein Freifahrtschein für die Anbieter. Sie müssen verschiedene Vorgaben erfüllen, wie z.B. die Einhaltung eines monatlichen Einzahlungslimits“, so Rechtsanwalt Sittner. Das machte auch das LG Bonn deutlich.

So sei zwar am 2.11.2020 die Konzession für das Sportwetten-Angebot erteilt worden, so dass die geschlossenen Wettverträge im Grundsatz wirksam seien. Allerdings habe Bet3000 bzw. die beklagte Betreiberin IBA Entertainment Limited gegen das monatliche Einzahlungslimit verstoßen. So habe der Kläger in mehreren Monaten nach Lizenzerteilung nachweislich mehr als die maximal zugelassenen 1.000 Euro einsetzen können. Er habe daher Anspruch auf die Rückzahlung der Verluste, die über das monatliche Einsatzlimit von 1.000 Euro hinausgehen. Gemäß Glücksspielstaatsvertrag dürfe ein Einsatz von 1.000 Euro im Monat nicht überschritten werden. Indem die Beklagte höhere Einsätze zugelassen hat, habe sie gegen diese Regelung verstoßen. Nach Ausschöpfung des monatlichen Einzahlungslimits sei sie verpflichtet gewesen, weitere Einsätze des Klägers abzulehnen, führte das Gericht aus. Zudem habe die Beklagte rechtswidrig das Einzahlungslimit auf 30.000 Euro festgesetzt.

„Auch wenn die Anbieter von Online-Sportwetten über eine Lizenz verfügen, müssen sie bestimmte Bedingungen erfüllen. Halten sie sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Schutzmechanismen wie z.B. das Einzahlungslimit, werden die Spieler ihrer Absicherung beraubt und können Ansprüche auf Rückzahlung ihrer Verluste haben“, betont Rechtsanwalt Sittner.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



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Datum: 23.12.2025 - 10:18 Uhr
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