Zwischen Abmahnung und fristloser Kündigung: Fehler können Folgen haben!
Wer nach dem Fehler falsch reagiert, riskiert seinen Job. (Bildquelle: iStocks/wutwhanfoto)(firmenpresse) - Ein einziger Fehltritt im Job kann heute schnell zum Karriereende führen. Die Konsequenzen reichen von einer Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung. Wer sich in einer solchen Situation befindet, sollte nicht im Affekt handeln, sondern sich frühzeitig beraten lassen. Denn oft entscheidet sich in den ersten Stunden nach dem Fehlverhalten, ob es zu einer Abmahnung oder Entlassung kommt.
Gravierende Fehler am Arbeitsplatz können je nach Schweregrad zu einer Abmahnung, einer verhaltensbedingten Kündigung oder sogar einer fristlosen Kündigung führen. Ob Beschäftigte ihren Fehler offen eingestehen sollten, hängt stark von ihrer Position und dem Verhältnis zum Arbeitgeber ab. Grundsätzlich können durch ein ehrliches Gespräch und die aktive Suche nach Lösungen Vertrauen aufgebaut und arbeitsrechtliche Folgen vermieden werden. Eine Garantie gibt es jedoch nicht, insbesondere nicht bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder Straftaten. Wenn der Fehler ohnehin ans Licht kommen wird, kann eine frühzeitige, aufrichtige Entschuldigung die eigene Position in einem möglichen Kündigungsschutzverfahren stärken. Denn Gerichte wägen stets die Interessen beider Seiten gegeneinander ab. "Sogar nur ein scheinbarer Lapsus kann zu einer Kündigung führen. In jedem Fall empfiehlt sich eine rasche Beratung, um das weitere Vorgehen realistisch einschätzen zu können", sagt Bruno Dobler, Unternehmensberater und Experte für Krisenkommunikation von der Zentralschweizer Unternehmensberatung URimpuls.
Ein Beispiel aus der Praxis unterstreicht die Bedeutung von Soforthilfe und Krisenintervention. Ein verunsicherter Arbeitnehmer in einer leitenden Position wandte sich in einer akuten Krisensituation an URimpuls. Nach einem kleinen Fehler hatte das Unternehmen ihm signalisiert, dass dieser ernsthafte Konsequenzen haben könnte. Die Aussicht auf eine mögliche Kündigung löste Angst um den Job, den Ruf und die persönliche Zukunft aus. "In einem ersten Schritt ging es darum, die Situation emotional und rational einzuordnen, um dann Distanz zum Geschehenen zu schaffen und ein weiteres zielgerichtetes Vorgehen zu ermöglichen. Parallel dazu prüften wir die arbeitsrechtliche Ausgangslage, klärten mögliche Handlungsoptionen und entwickelten ein Argumentarium für das anstehende Gespräch mit dem Arbeitgeber", erläutert Dr. Heidi Z'graggen, ebenfalls Unternehmensberaterin und Expertin für Krisenmanagement und -prävention bei URimpuls. Ergänzend zur umfassenden Beratung erhielt der Mandant eine Empfehlung aus dem URimpuls-Netzwerk für einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt.
Durch diese fachliche und strategische Vorbereitung konnte der Mann mental stabilisiert und in seiner Handlungsfähigkeit gestärkt werden. Deutlich ruhiger und gefasster ging er in das Gespräch, das schließlich nicht in einer Kündigung, sondern in einer Verwarnung endete. Dieser Fall zeigt, wie wichtig kurzfristig verfügbare Unterstützung in Konflikt- und Krisensituationen ist - selbst, wenn es sich nur um einen kleinen Fehler handelt. "Was vielen Menschen in solchen Situationen nicht bewusst ist: Auch per Telefon-, Online- oder Zoom-Beratung ist Soforthilfe möglich. So lassen sich Emotionen deeskalieren, Risiken realistischer einschätzen und alternative Wege erkennen, bevor aus einem Vorfall eine existenzielle Eskalation wird", betont die Expertin für Risiko- und Krisenkommunikation Dr. Heidi Z'graggen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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URimpuls hat sich auf die Beratung von KMUs und Entscheidungsträgern in Sektoren wie Finanzen, Handel und öffentliche Verwaltung spezialisiert. Wir bieten durch Konfliktmanagement, Krisenkommunikation und strategische Beratung Unterstützung in kritischen Unternehmenssituationen. Unser Angebot umfasst auch Netzwerkbildung und Standortbestimmung, wobei URimpuls besonders in der Zentralschweiz aktiv ist. URimpuls setzt darauf, ihren Klienten durch praktische Lösungen und neue Perspektiven zur Seite zu stehen, um so optimale Ergebnisse zu erzielen.
Dr. Heidi Z'graggen, Geschäftsführerin von URimpuls AG, bringt aus ihrer politischen Karriere als Ständerätin und ehemalige Regierungsrätin des Kantons Uri umfangreiche Erfahrung in Verhandlungsführung und strategischer Leitung mit. Neben ihrer politischen Laufbahn verfügt sie über akademische Qualifikationen in Politikwissenschaften, Geschichte und Betriebswirtschaft und hat sich durch zahlreiche Weiterbildungen, darunter im Bereich General Management und globale Verhandlungen, weitergebildet. Ihre Kompetenzen in der Gestaltung von partizipativen Prozessen zeichnen sie als Expertin in der Unternehmensberatung aus.
Bruno Dobler, ein erfahrener Unternehmensberater und Krisenmanager, hat eine beeindruckende Karriere. Er ist Unternehmensgründer, Chefpilot und CEO mehrerer Luftfahrtunternehmen. Neben seinen Aufgaben in der Luftfahrt hat Dobler als Mitglied des Bankpräsidiums der Zürcher Kantonalbank und als politischer Vertreter im Zürcher Kantonsrat strategische Führungsqualitäten bewiesen. Seine Expertise in Krisenmanagement, gepaart mit tiefgreifenden Kenntnissen in Finanzen, Handel und Dienstleistungen, macht ihn zu einem gefragten Berater und Redner in der Wirtschaft.
Urimpuls AG
Dr. Heidi Z'graggen, Bruno Dobler
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6460 Altdorf
office(at)urimpuls.ch
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Datum: 29.12.2025 - 06:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dr. Heidi Z'graggen, Bruno Dobler
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