Neue Regeln zur Sammlung von Elektroschrott in 2026: Deutsche Umwelthilfe fordert verbindliche Einhaltung gesetzlicher Sammelquote statt kleinteiliger Änderungen
ID: 2221237

(ots) -
- Änderungen im neuen Jahr: Rücknahme von Elektroschrott durch geschultes Personal auf Wertstoffhöfen und neues Logo zur Kennzeichnung von Sammelstellen reichen nicht aus
- Rücknahmepflicht von Vapes im Handel läuft ohne Anreize zur Rückgabe ins Leere: Bundesregierung muss stattdessen Einweg-E-Zigaretten verbieten
- DUH fordert von Umweltminister Schneider Neuausrichtung des Elektrogesetzes mit verbindlichen Sammel- und Recyclingzielen für Hersteller
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die ab 2026 gültigen Neuregelungen zur Sammlung ausgedienter Elektrogeräte für nicht ausreichend, um die Einhaltung der Sammelquote von 65 Prozent und einen umweltfreundlichen Umgang mit Elektroschrott sicherzustellen. Zwar seien kleinere Anpassungen, wie ein einheitliches Sammelstellenlogo, Hinweispflichten zur Getrenntsammlung von Elektroschrott sowie die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte auf Wertstoffhöfen durch fachkundiges Personal zu begrüßen. Notwendig wären jedoch grundlegendere Änderungen des Elektrogesetzes, wie eine Verpflichtung der Hersteller zur Einhaltung gesetzlicher Sammel- und Recyclingquoten, eine deutliche Ausweitung der Rückgabe im Handel, ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten sowie ein Pfand auf Hochenergieakkus.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH: "Deutschland hat mit 29 Prozent im Jahr 2023 zum sechsten Mal in Folge das gesetzliche Sammelziel für Elektroaltgeräte von 65 Prozent krachend verfehlt. Hersteller und Händler tun bislang viel zu wenig für die Sammlung von Elektroschrott, weil eine Verfehlung gesetzlicher Quoten ohne jede Konsequenz bleibt. Deshalb sollten Hersteller in die volle Verantwortung genommen werden und Sammel- sowie Recyclingquoten zwingend einhalten müssen - kleinteilige und schwer kontrollierbare Sammelverpflichtungen bringen hingegen kaum etwas. Nur durch gesetzlich verbindliche Quoten entstünde ausreichend Druck, dass die Hersteller und Händler Verbraucherinnen und Verbraucher wirklich offensiv über die Rückgabe von Elektroschrott informieren und eine kundenfreundliche Rücknahmepraxis anbieten."
Das neue Elektrogesetz schreibt ab dem 1. Juli 2026 vor, dass Rückgabestellen durch ein einheitliches Logo besser erkennbar sein müssen. Zusätzlich soll durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne in unmittelbarer Nähe des Produktangebotes auf die Getrenntsammlung ausgedienter Elektrogeräte aufmerksam gemacht werden.
"Die neuen Hinweispflichten sind zwar richtig, aber sie bringen wenig, wenn durch Ausnahmeregelungen zur Verkaufsfläche oder Kantenlänge der Geräte noch immer zu wenige Akteure tatsächlich Elektroschrott zurücknehmen müssen. Deshalb sollten alle Händler von Elektrogeräten unabhängig von ihrer Verkaufsfläche zur Rücknahme verpflichtet werden. Zusätzlich sollte die Kantenlänge, bis zu der Verbraucherinnen und Verbraucher Elektrogeräte unabhängig von einem Neukauf abgeben können, von aktuell 25 cm auf 50 cm erhöht werden", sagt DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Die ab 1. Juli 2026 gültige Rücknahmepflicht von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern im Handel wird nach Einschätzung der DUH ins Leere laufen. Ohne einen Anreiz, wie beispielsweise ein Pfand, werden Einweg-E-Zigaretten wie bisher weitestgehend falsch entsorgt. Zudem sei die Sammelpflicht jetzt schon überholt, da die Bundesregierung am 21. November angekündigt hat, Einweg-E-Zigaretten verbieten zu wollen. Nach Einschätzung der Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation könne das Verbot schnell und rechtssicher durch eine Anpassung der Tabakerzeugnisverordnung umgesetzt werden.
Zudem dürfen ab kommendem Jahr ausgediente Elektrogeräte auf kommunalen Sammelstellen nur noch durch fachkundiges Personal oder unter dessen Aufsicht gesammelt werden. Ziel ist es, Brände durch in Elektrogeräten enthaltene Lithium-Ionen-Akkus zu verhindern. "Durch das sogenannte Thekenmodell auf kommunalen Wertstoffhöfen kann das Brandrisiko vermindert werden. Aber was ist mit den Akkus in Elektrogeräten, die im Handel abgegeben werden? Deshalb braucht es eine ganzheitliche Lösung. Die wirksamste Maßnahme wäre die Einführung eines Pfandes auf Hochenergieakkus", sagt Fischer.
Link:
DUH-Studie zur grundsätzlichen Weiterentwicklung des Elektrogesetzes: https://l.duh.de/p250908
Pressekontakt:
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de
Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, fischer@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 29.12.2025 - 09:00 Uhr
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