Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter geändert

Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter geändert

ID: 222187

Sofortabschreibung für GWG bis 410 EUR alternativ zur Poolabschreibung möglich



Regelung für geringwertige Wirtschaftsgüter geändertRegelung für geringwertige Wirtschaftsgüter geändert

(firmenpresse) - Essen, 05. Juli 2010*** im Rahmen der Verabschiedung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes wurden auch die Regelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter geändert. Nach der in den Jahren 2008 und 2009 gültigen Rechtslage mussten bei den Gewinneinkünften geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bei Nettopreisen ohne Umsatzsteuer bis 150 EUR sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Kostete das GWG zwischen 150,01 EUR und 1.000 EUR, gab es eine zwingende Poolbewertung über fünf Jahre mit jeweils 20 Prozent AfA. Für GWG, die nach dem 31.12.2009 angeschafft, hergestellt oder ins Betriebsvermögen eingelegt wurden oder werden, wurde nun ein Wahlrecht eingeführt:

"Die Sofortabschreibung für GWG bis 410 EUR ist alternativ zur Poolabschreibung möglich. Wirtschaftsgüter, deren Wert 150 EUR übersteigt, sind in einem laufend zu führenden Verzeichnis zu erfassen. Die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150,01 EUR und 1.000 EUR gilt nur, wenn die Sofortabschreibung für GWG bis 150 EUR gewählt wird. Das Wahlrecht ist einheitlich wirtschaftsjahrbezogen auszuüben. Bei den Überschusseinkünften können weiterhin die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für GWG bis zu 410 EUR sofort als Werbungskosten abgezogen werden", erklärt Dipl.-Finw. Bettina M. Rau, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen.



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Von diesem Standort werden Mandanten inner- und außerhalb der Region gleichermaßen intensiv betreut.
Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



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Datum: 05.07.2010 - 11:47 Uhr
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Ansprechpartner: Bettina M. Rau
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Kategorie:

Finanzwesen


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