Erhöhte Waldbrandgefahr: Rauchern drohen hohe Bußgelder / R+V-Infocenter: Im Sommer generelles Rauchverbot im Wald, in einigen Bundesländern ganzjährig
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Rauchverbot Deutschlands. In Schulen, Bahnhöfen, öffentlichen
Gebäuden, Speisegaststätten und auch Bierzelten darf nicht mehr
geraucht werden. Doch was viele Raucher nicht wissen: Zwischen März
und Oktober dürfen sie sich auch im Wald keine Zigarette anzünden. In
Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen gilt
sogar das ganze Jahr über Rauchverbot im Wald. Darauf macht das
Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Wer trotzdem raucht und
erwischt wird, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Rund tausend Mal im Jahr brennt es in den deutschen Wäldern, meist
werden die Brände von Menschen verursacht - beispielsweise durch
einen glimmenden Zigarettenstummel. Deshalb sind teilweise hohe
Bußgelder vorgesehen. So können bereits für das bloße Anzünden einer
Zigarette, je nach Region, 80 bis 100 Euro fällig werden, in anderen
sogar deutlich mehr. In Berlin sieht das Landeswaldgesetz
beispielsweise Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Die Höhe des
Bußgeldes hängt hier von einem Wetterindex ab, der Faktoren wie die
Luftfeuchtigkeit und die Temperaturen bewertet und daraus die
Waldbrandgefahr ableitet. Konkret bedeutet das: Wer nach einer langen
Trockenperiode wie im Moment im Wald raucht, bezahlt mehr als
derjenige, der sich die Zigarette im Regen anzündet. Denn bei
trockenem Wetter reicht ein einzelner Funke aus, um einen schweren
Waldbrand zu verursachen.
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Infocenter der R+V Versicherung
c/o Arts & Others Communication GmbH
Anja Kassubek
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Fatma Mittler-Solak moderiert ab 12. Juli "ARD-Buffet" /
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Datum: 05.07.2010 - 13:30 Uhr
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