AOK zum "Tag des Patienten": Beweislast bei Behandlungsfehlern absenken

AOK zum "Tag des Patienten": Beweislast bei Behandlungsfehlern absenken

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(ots) - Zum heutigen "Tag des Patienten" bekräftigt der AOK-Bundesverband seine Forderungen nach einer Weiterentwicklung der Patientenrechte. Insbesondere müsse die Beweislast beim Nachweis von Behandlungsfehlern abgesenkt werden, fordert AOK-Vorständin Carola Reimann und begrüßt entsprechende Initiativen:

"Wenn Patientinnen und Patienten Schadensersatzansprüche aufgrund eines Behandlungs- oder Pflegefehlers geltend machen wollen, ist die Beweislast nach wie vor immens hoch. Neben dem Vorliegen eines Fehlers und eines Schadens müssen die Betroffenen beweisen, dass der eingetretene Schaden durch den Fehler verursacht wurde. Aus unserer Beratung von betroffenen Versicherten wissen wir, dass dies für medizinische Laien in der Regel nicht möglich ist. Es besteht ein erhebliches Informations- und Wissensgefälle gegenüber den behandelnden Ärztinnen und Ärzten.

Um die Position der geschädigten Patientinnen und Patienten zu stärken, fordern wir eine Absenkung der Beweislast. Künftig muss es ausreichen, dass der Beweis der Kausalität zwischen Fehler und Schaden als geführt gilt, wenn der Ursachenzusammenhang mit mehr als 50 Prozent überwiegend wahrscheinlich ist.

Wir begrüßen es, dass sich unter anderem der Patientenbeauftragte der Bundesregierung ebenfalls für eine Absenkung des Beweismaßes einsetzt und hoffen, dass es in dieser Legislatur endlich Bewegung beim Thema Patientenrechte gibt. Aus unserer Sicht gibt es noch viel Handlungsbedarf bei der Information der Patientinnen und Patienten, bei der Stärkung ihrer Position im Schadensfall und bei den Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadenersatz-Ansprüchen.

Einen ersten wichtigen Schritt zur Verbesserung der Patientenrechte hat das Bundesjustizministerium bereits getan, indem es den Anspruch der Patientinnen und Patienten auf unverzügliche Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer vollständigen Behandlungsakte geregelt hat. Wenn der Bundesrat am Freitag dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts zustimmt, treten diese neuen Regelungen in Kraft. Arztpraxen und Kliniken sind dann verpflichtet, Patientinnen und Patienten auf Wunsch die erste Kopie ihrer Behandlungsakte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Vor allem zur Aufklärung von Behandlungs- und Pflegefehlern ist diese umfassende Akteneinsicht essentiell."



Zum Positionspapier zur AOK-Gemeinschaft zur Weiterentwicklung der Patientenrechte: https://www.aok.de/pp/bv/positionen

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Datum: 26.01.2026 - 10:03 Uhr
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