Drogenbeauftragte begrüßt Ergebnis des Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz in Bayern
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Drogenbeauftragte begrüßt Ergebnis des Volksentscheids für einen umfassenden Nichtraucherschutz in Bayern
Aktuelle Bevölkerungsumfragen bestätigen, dass auch deutschlandweit die Akzeptanz der Nichtraucherschutzgesetze seit ihrer Einführung gewachsen ist. 2010 befürworten 74,4 % der Bevölkerung die Nichtraucherschutzgesetze, 2005 waren es nur 52,9 %. Bei den Nichtrauchern ist die Akzeptanz von 92 % (2007) auf 94,1 % (2010) gestiegen.Bei den Rauchern ist
die Zustimmung noch stärker gewachsen: Während 2007 noch 63 % der Gelegenheitsraucher und 26,4 % der regelmäßigen Raucher die rauchfreien Gaststätten begrüßten, ist der Anteil bei den Gelegenheitsrauchern auf 69 % und bei den regelmäßigen Rauchern auf 40,5 % gestiegen.
"Es ist im Interesse des Gesundheitsschutzes, wenn die neue Regelung konsequent umgesetzt wird", so Mechthild Dyckmans. "Auf diese Weise gelten gleiche Bedingungen für alle Gastronomen. Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern mit Rauchverboten in der Gastronomie ohne Ausnahmen haben gezeigt, dass die befürchteten wirtschaftlichen Nachteile für die Gastwirte kaum eingetreten sind und die Zufriedenheit der Gäste gestiegen ist."
Hintergrund:
Aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 geht hervor, dass auch Rauchverbote in der Gastronomie ohne Ausnahmemöglichkeit zulässig sind, weil sie gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Gastronomen unabhängig von der Größe und Art ihrer Gaststätte schaffen. Ausnahmeregelungen müssen dagegen strenge Anforderungen erfüllen, damit kein wirtschaftliches Ungleichgewicht zwischen den Wettbewerbern entsteht. Seit 2008 hat sich die Mehrheit der Bundesländer dafür entschieden, Ausnahmen in ihren Nichtraucherschutzgesetzen zuzulassen.
Weitere Informationen unter http://www.drogenbeauftragte.deRubrik Tabak
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Friedrichstraße 108, 10117 Berlin
Tel.: 030-18 441- 4412
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Datum: 05.07.2010 - 21:33 Uhr
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