Das ändert sich für Autofahrer 2026

Das ändert sich für Autofahrer 2026

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Gesetzliche Neuerungen für Autofahrer (Bildquelle: maxbelchenko/stock.adobe.com)Gesetzliche Neuerungen für Autofahrer (Bildquelle: maxbelchenko/stock.adobe.com)

(firmenpresse) - Für viele Menschen ist Mobilität Alltag, weshalb politische Entscheidungen in diesem Bereich besonders den Nerv treffen. Zum Jahreswechsel 2026 treten einige Neuerungen für Autofahrer in Kraft - an der Zapfsäule, auf dem Weg zur Arbeit und bei der Steuererklärung. Während die Bundesregierung fossile Kraftstoffe verteuert, setzt sie gleichzeitig auf Entlastungen für Berufspendler und Anreize für eine klimafreundlichere Mobilität. Hinzu kommt die Preisanpassung beim Deutschlandticket im öffentlichen Nahverkehr von 58 auf 63 Euro. Dies ist ein verkehrspolitischer Kurs mit unterschiedlichen Folgen für den Geldbeutel, je nach Fahrprofil und Lebenssituation.



Führerscheinumtausch läuft weiter



Wer einen alten Kartenführerschein besitzt, sollte einen Blick auf das Ausstellungsjahr werfen. Alle Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen spätestens bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht sein. Hintergrund ist die EU-weite Vereinheitlichung der Führerscheindokumente. Wer die Frist versäumt, riskiert zwar keinen Punkteabzug, muss aber mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Der neue EU-Führerschein kostet 25 Euro, ist fälschungssicherer und muss aufgrund seiner Befristung nach 15 Jahren erneut beantragt werden.



CO-Preis steigt erneut an



An den Tankstellen sind die Preise wieder spürbar angestiegen. Mit dem Jahreswechsel greift die nächste Stufe der CO-Bepreisung. Der Preis pro Tonne Kohlendioxid beträgt nun flexibel zwischen 55 und 65 Euro. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen weiter zu senken und Anreize für alternative Antriebe zu schaffen. Für Autofahrer bedeutet das um einige Cent höhere Preise für Benzin und Diesel, wobei die exakten Mehrkosten vom Marktpreis und vom tatsächlichen CO-Zertifikatspreis abhängen.



Pendlerpauschale vereinheitlicht



Berufspendler können sich über eine verbesserte steuerliche Entlastung freuen. Ab dem 1. Januar 2026 gilt die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer, und zwar ab dem ersten gefahrenen Kilometer. Bislang wurde dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer angewandt. Somit erhöht die neue Entfernungspauschale die absetzbaren Werbungskosten, erleichtert das Überschreiten des Arbeitnehmerpauschbetrags und kann sich in einer höheren Steuererstattung bemerkbar machen. "Bei Arbeitnehmenden mit einem eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag kommt die Entlastung schon monatlich in Form von mehr Netto auf der Gehaltsabrechnung an", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.





Mobilitätsprämie verstetigt



Auch Auszubildende, Praktikanten und Minijobber profitieren weiterhin von den steuerlichen Erleichterungen zum Ausgleich der CO-Bepreisung. Die Mobilitätsprämie richtet sich an Arbeitnehmende und Selbstständige mit geringem Einkommen, die von der erhöhten Pendlerpauschale steuerlich nicht profitieren würden, da sie kaum oder keine Einkommensteuer zahlen. Die Mobilitätsprämie gleicht diesen Nachteil aus und kann über das Jahr 2026 hinaus nun dauerhaft beantragt werden. Der Antrag lohnt sich aber erst bei einem längeren Arbeitsweg von mehr als 21 Kilometern und wirkt sich steuerlich nur dann aus, wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten wird.



Förderung von E-Autos



Die Bundesregierung setzt auch 2026 Anreize für Privathaushalte zum Umstieg auf Elektromobilität. Reine Elektrofahrzeuge bleiben über das Jahr 2026 hinaus von der Kfz-Steuer befreit. Somit profitieren neu zugelassene E-Autos weiterhin von einer Steuerbefreiung von bis zu zehn Jahren.



Die steuerliche Förderung von elektrischen Dienstwagen wurde bereits ab 1. Juli 2025 ausgeweitet. Die Grenze für die günstige 0,25-Prozent-Besteuerung stieg von 70.000 auf 100.000 Euro Bruttolistenpreis. Dadurch sind höherwertige Elektrofahrzeuge für Arbeitnehmende ebenfalls attraktiv geworden, die ihren Firmenwagen privat nutzen. Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung und die monatliche Lohnsteuerbelastung sinken in dieser Preisklasse. Liegt der Bruttolistenpreis des Kfz darüber, wird mit 0,5 Prozent besteuert.



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Datum: 27.01.2026 - 18:57 Uhr
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