Gegen Beweisumkehr bei Arzthaftung / Patientenbeauftragter der Bundesregierung will keine "amerikanischen Verhältnisse"
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Behandlungsfehler zum Opfer gefallen zu sein, muss er dies bisher
meist selbst beweisen. Manche Patientenvertreter und
Verbraucherschützer wünschen sich, dass umgekehrt der Arzt nachweisen
sollte, dass er richtig gehandelt hat. Wolfgang Zöller (CSU), der
Patientenbeauftragte der Bundesregierung ist gegen die allgemeine
Umkehr der Beweislast. "Dann hätten wir womöglich bald amerikanische
Verhältnisse, wo, überspitzt gesagt, für die Absicherung gegen Klagen
mehr Geld ausgegeben werden muss als für die Behandlung der
Patienten", begründet er seinen Standpunkt im Gespräch mit der
"Apotheken Umschau". Für bestimmte Fälle könne er sich aber
vorstellen, dem Arzt die Beweislast zu übertragen, zum Beispiel, wenn
dieser die Herausgabe von Dokumenten verweigert. Um die
Patientenrechte zu stärken, möchte Zöller bei den Schlichtungsstellen
der Ärztekammern einen Patientenvertreter mit an den Tisch setzen. In
einem geplanten Patientenrechtegesetz solle festgeschrieben werden,
dass sich Verfahren bei den Schlichtungsstellen oder vor Gericht
nicht jahrelang hinziehen dürfen.
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Datum: 06.07.2010 - 08:05 Uhr
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