TÜV-Plakette nur in Deutschland erneuerbar / Protokolle ausländischer Prüfstellen nicht anerkannt / Haupt- und Abgasuntersuchung unverzüglich beim Grenzübertritt nach Deutschland fällig
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europäischen Ausland. Wer sich vorübergehend mit seinem in
Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die Haupt-
und Abgasuntersuchung nur von einer Prüfstelle in Deutschland,
beispielsweise des TÜV Rheinland, vornehmen lassen. Da die
TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Haupt- und
Abgasuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein
ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. "Wird
die Fahrzeugprüfung beispielsweise während eines mehrmonatigen
Aufenthaltes in Spanien fällig, kann die Plakette nur auf deutschem
Staatsgebiet erneuert werden", erklärt der Kraftfahrtexperte des TÜV
Rheinland, Hans-Ulrich Sander. Autofahrer sind zwar nicht sofort nach
Ablauf der Frist gefordert, nach Deutschland zurückzukehren. Nach dem
Grenzübertritt zur Bundesrepublik müssen sie jedoch unverzüglich
(ohne schuldhafte Verzögerung) die fällig gewordene Haupt- und
Abgasuntersuchung oder Sicherheitsprüfung zum Beispiel an einer TÜV
Rheinland-Servicestation durchführen.
Grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national
geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen
in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Die Zulassung
eines Fahrzeugs wiederum richtet sich nach dem Wohnsitz seines
Halters. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland
gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem
jeweiligen Land zugelassen werden. Nähere Informationen über die
möglichen Nutzungszeiträume erteilen die jeweiligen Botschaften oder
Konsulate der betroffenen Länder. Auch in anderen Ländern,
beispielsweise in Spanien oder Frankreich darf TÜV Rheinland
Fahrzeugprüfungen nach den jeweiligen nationalen Bestimmungen
durchführen - jedoch nur bei Autos, die in dem jeweiligen Land
angemeldet sind.
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Datum: 06.07.2010 - 10:00 Uhr
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