Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich / KZBV und BZÄK zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats
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(ots) - Zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und privat abzusichern, erklären Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), und Dr. Romy Ermler, Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):
"Diese Vorschläge sind medizinisch falsch, unsozial und ökonomisch kurzsichtig. Eine Ausgliederung der Zahngesundheit aus der GKV wäre mit erheblichen Folgekosten für das Gesundheitssystem verbunden und damit für die gesamte Bevölkerung. Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich. Allein das Thema "Parodontitis" mit den zahlreichen Komorbiditäten wie Diabetes, koronare Herzerkrankungen oder auch Demenz macht deutlich, wie wichtig es ist, Erkrankungen sektorenübergreifend in den Blick zu nehmen. Nicht nur, um Krankheitslasten zu senken, sondern auch um mittel- und langfristig Kosten einzusparen.
Es ist daher ein Trugschluss zu glauben, durch eine Ausgliederung der Zahnmedizin würde es zu Einsparungen im Gesundheitswesen kommen können. Das Gegenteil wäre der Fall.
Alle zahnärztlichen Leistungen, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen Versorgung sind, entsprechen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Sie sind ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich und überschreiten nicht das Maß des Notwendigen (Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V).
Eine Verlagerung der zahnmedizinischen Versorgung in die vollständige Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten geht mit der Gefahr einher, dass
- die zahnmedizinische Gesundheitsversorgung von der individuellen Leistungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten abhängen würde. Gerade Familien wären doppelt betroffen: Sie müssten für jedes Familienmitglied die Risiken einzeln absichern, da der Rückhalt der Familienversicherung vollständig entfiele.
- der Sozialstatus der Patientinnen und Patienten am Zahnstatus ablesbar wäre (sozial Schwache würden zahnmedizinische Versorgung aufgrund ihrer finanziellen Lage primär zur Schmerzversorgung und nur in Notfällen in Anspruch nehmen können).
- die Versorgung der Bevölkerung, insb. aber von vulnerablen Patientengruppen (Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen) und von Kindern (mit entsprechenden Folgeschäden/-kosten durch Wegfall von Präventionsleistungen) gefährdet würde. Dies unterstreicht besonders, wie unsozial ein solcher Vorschlag ist.
- mangels Steuerungsmechanismen durch die Selbstverwaltung bestehende Lücken bei der flächendeckenden Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, forciert würden.
- Deutschland den im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit erreichten Spitzenplatz und das hohe Versorgungsniveau der Bevölkerung verlieren würde.
Aktuelle Studien zeigen, dass Länder (wie z. B. Spanien), in denen zahnmedizinische Behandlungen kaum öffentlich finanziert werden, im Hinblick auf die Mundgesundheit über alle Altersgruppen deutliche Defizite aufweisen.
Im Ergebnis: Gerade der zahnärztliche Bereich in Deutschland hat gezeigt, dass die Kombination von Präventionsorientierung mit einem angemessenen Maß an Eigenverantwortung der GKV-Versicherten die Lösung ist, die zu einer stetigen Verbesserung der Mundgesundheit und zu stabilen Ausgaben führt."
Pressekontakt:
KZBV: Vanessa Hönighaus
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: presse@kzbv.de
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: presse@bzaek.de
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Datum: 02.02.2026 - 13:16 Uhr
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