TÜV Rheinland als Benannte Stelle für EU-Batterieverordnung anerkannt
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(ots) - TÜV Rheinland (InterCert) hat den Status als Benannte Stelle durch die Europäische Kommission für die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 erhalten. Die EU-Batterieverordnung ersetzt die bisherige Batterierichtlinie (2006/66/EG).
Als Benannte Stelle unterstützt TÜV Rheinland Unternehmen weltweit dabei, die neuen Anforderungen der Verordnung zu erfüllen und ihre Produkte konform auf den Markt zu bringen. TÜV Rheinland bietet damit in Europa und im Rest der Welt umfassende Dienstleistungen für den gesamten Lebenszyklus von Batterien an - von Konformitätsbewertungen über Sicherheits- und Leistungstests bis hin zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und Wiederverwertbarkeit.
Herausforderungen für die globale Batterielieferkette
Durch die EU-Batterieverordnung werden Unternehmen und ihre globalen Batterielieferketten stark herausgefordert: So müssen Hersteller ab August 2027 neue Sorgfaltspflichten für die Lieferketten erfüllen. Unternehmen und Importeure von Batterien müssen dann beispielsweise nachweisen, dass Rohstoffe wie Kobalt und Nickel verantwortungsvoll gewonnen wurden.
Bereits seit Februar 2024 müssen sie aufgrund der Verordnung sicherstellen, dass ihre Batterien strenge Anforderungen an Sicherheit, Leistung, Nachhaltigkeit und Recycling erfüllen, bevor sie in der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden dürfen. Um das nachzuweisen, beauftragen Hersteller Benannte Stellen wie den TÜV Rheinland.
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Datum: 04.02.2026 - 09:13 Uhr
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